Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hat am 30. Mai den 26. Tätigkeitsbericht ihres Hauses an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben. Laut dem Tätigkeitsbericht haben in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20.000 Bundesbürger Beschwerden und Fragen an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestellt
Im Fokus der Anfragen standen die Reform des deutschen und europäischen Datenschutzrechts und die seit 2016 geltende Unabhängigkeit als Oberste Bundesbehörde. Weitere Informationen über den Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sowie den Tätigkeitsbericht 2015/2016 selbst, finden Sie hier.
Bildquelle: Presse - Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) - https://www.bfdi.bund.de

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit Urteil vom 30. März 2017 in der Rechtssache C-146/16 mit der Frage der Informationspflichten in Printanzeigen für Online-Angebote beschäftigt.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH), das höchste Europäische Gericht, hat am 26.04.2017 entschieden, dass der Verkauf von sogenannten Medienabspielern zum kostenlosen Betrachten von rechtswidrig ins Internet gestellten Filmen auf einem Fernsehgerät gegen das Urheberrecht verstößt (EuGH-Urteil vom 26.04.2017,
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 30. März 2017 (I ZR 19/16 – Loud) eine weitere wichtige Entscheidung zum Thema Filesharing über einen Familienanschluss entschieden. Streitpunkt dieses Urteils war die Frage nach der Haftung wegen der Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse. Im Raum stand die praxisrelevante Frage, ob Eltern ihr eigenes Kind verraten müssen, wenn sie wissen, dass dieses Kind Lieder im Wege des Filesharing öffentlich zugänglich gemacht hat.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 07.02.2017 (Az.: 312 O 144/16) entschieden, dass die Unterlassungsklage eines Abmahners rechtsmissbräuchlich und die Unterlassungsklage daher unzulässig war. Die Entscheidung erging im Hauptsacheverfahren. In dem vorherigen einstweiligen Verfügungsverfahren hatte sich das Landgericht Hamburg noch nicht mit der Frage des Rechtsmissbrauchs beschäftigt.
Am 16. Februar 2017, 9:30 bis 18:00 Uhr findet in der IHK Saarland, Saarbrücken wieder der Tag der IT-Sicherheit Saar statt.