Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit Urteil vom 30. März 2017 in der Rechtssache C-146/16 mit der Frage der Informationspflichten in Printanzeigen für Online-Angebote beschäftigt.
Hintergrund war eine Verbandsklage der "Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft e.V." (http://www.vsw.de/home.html), nachfolgend VSW, der im Rahmen seiner Eigenschaft als Verband im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes über die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regelungen "wacht".
U. a. gehören dem VSW Anbieter von Elektro- und Elektronikartikeln sowie Versandhändler an.
Gegner des VSW war der Logistik-Dienstleister DHL, der die Website www.meinpaket.de betreibt.
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH), das höchste Europäische Gericht, hat am 26.04.2017 entschieden, dass der Verkauf von sogenannten Medienabspielern zum kostenlosen Betrachten von rechtswidrig ins Internet gestellten Filmen auf einem Fernsehgerät gegen das Urheberrecht verstößt (EuGH-Urteil vom 26.04.2017,
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 30. März 2017 (I ZR 19/16 – Loud) eine weitere wichtige Entscheidung zum Thema Filesharing über einen Familienanschluss entschieden. Streitpunkt dieses Urteils war die Frage nach der Haftung wegen der Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse. Im Raum stand die praxisrelevante Frage, ob Eltern ihr eigenes Kind verraten müssen, wenn sie wissen, dass dieses Kind Lieder im Wege des Filesharing öffentlich zugänglich gemacht hat.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 07.02.2017 (Az.: 312 O 144/16) entschieden, dass die Unterlassungsklage eines Abmahners rechtsmissbräuchlich und die Unterlassungsklage daher unzulässig war. Die Entscheidung erging im Hauptsacheverfahren. In dem vorherigen einstweiligen Verfügungsverfahren hatte sich das Landgericht Hamburg noch nicht mit der Frage des Rechtsmissbrauchs beschäftigt.
Am 16. Februar 2017, 9:30 bis 18:00 Uhr findet in der IHK Saarland, Saarbrücken wieder der Tag der IT-Sicherheit Saar statt.
Uns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Walscheid & Drouven Rechtsanwälte, Münster gegen Inhaber von Yoga-Studios vor, die sich auf angebliche Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht stützen.