Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit Urteil vom 30. März 2017 in der Rechtssache C-146/16 mit der Frage der Informationspflichten in Printanzeigen für Online-Angebote beschäftigt.
Hintergrund war eine Verbandsklage der "Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft e.V." (http://www.vsw.de/home.html), nachfolgend VSW, der im Rahmen seiner Eigenschaft als Verband im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes über die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regelungen "wacht".
U. a. gehören dem VSW Anbieter von Elektro- und Elektronikartikeln sowie Versandhändler an.
Gegner des VSW war der Logistik-Dienstleister DHL, der die Website www.meinpaket.de betreibt.
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