DURY Rechtsanwälte berät ein Unternehmen im Bereich der datenschutzrechtlichen Fragen bei der Einführung einer VDV-e-ticket-Lösung.
Immer mehr Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbände digitalisieren ihre Geschäftsprozesse. Der VDV-E-Ticket-Standard ist dabei die am weitesten verbreitete Grundlage für die Einführung von e-ticket-Lösungen in Deutschland.
DURY Rechtsanwälte ist zur Zeit in einem intensiven Beratungsprojekt im Zusammenhang mit der Einführung einer VDV-E-Ticket-Lösung engagiert und koordiniert dabei auch die Zusammenarbeit mit den zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.
Dabei werden sowohl die Verfahrensverzeichnisse für alle involvierten Datenverarbeitungsprozesse erstellt, technische Anforderungen geprüft sowie alle erforderlichen Verträge (z.B. ADV-Vertrage) gem. DSGVO, BDSG und ggf. einschlägigem Landesdatenschutzrecht, in Zusammenarbeit mit den involvierten Unternehmen erarbeitet.
Projektverantwortliche bei DURY sind Rechtsanwältin Sandra Dury - Datenschutzauditorin TÜV Rheinland und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht.
Falls Sie auch Bedarf an den speziallisierten Beratungsleistungen von DURY in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einführung einer VDV-E-Ticket-Lösung haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an
Gerne stellen wir Ihnen unser Beratungsmodell bzgl. der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einführung einer VDV-E-Ticket-Lösungen vor.
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Innovative Unternehmen sind erfolgreich, wenn Sie sich von der Konkurrenz abheben und ihre Produkte möglichst weitgehend rechtlich absichern, z.B: durch Monopolrechte, wie .z.B: Markenrechte oder Designrechte, die man erstaunlich günstig erwerben kann.
Der IT-Tag des Saarlandes 2016 findet auch dieses Jahr wieder auf dem Saarbrücker Messegelände als reine B-2-B-Messe statt. Unternehmen aus den Bereichen Soft- und Hardware, Webtechnologie, Online-Marketing, Bürokommunikation, IT-Sicherheit und IT-Recht präsentieren am 06.10.2016 den Besuchern die neuesten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen.
Ihre Internetseite bzw. der Ihr Online-Shop sind die digitale Visitenkarte Ihres Unternehmens. Der erste Kundenkontakt erfolgt meist im Internet. Der eigene Webauftritt stellt damit das zentrale Kommunikationsmittel dar, mit dem Sie Kunden erreichen und binden können. Damit gehört Ihr Internetauftritt zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren Ihres Unternehmens.
Die rechtlichen Fallstricke beim Betrieb einer Internetseite und beim Betrieb eines Online-Shops sind vielfältig und werden immer komplexer. Abmahnungen und ggf. drohende weitere rechtliche Schritte können teuer werden.
Ab dem 01.Oktober 2016 können Verbraucher "online" abgeschlossene Verträge auch in der Form kündigen, in dem der zu Grunde liegende Vertrag abgeschlossen wurde. In den meisten Fällen dürfte also für eine Kündigung eine einfache E-Mail ausreichen. Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Schriftformerfordernis vorschreiben, werden damit ab dem 01. Oktober 2016 unwirksam und können abgemahnt werden.
Wegen 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Entwickler Niantic des Spieles abgemahnt. Diese enthielten weitreichende und nach deutschem Recht unzulässige Klauseln.