Das Problem: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach einer Markenanmeldung - Scheinrechnungen verleiten zur Zahlung
Immer wieder melden sich Mandanten bei uns, die nach einer Markenanmeldung betrügerischen Zahlungsaufforderungen von irgendwelchen frei erfundenen, vollkommen sinnlosen, Markenregistern, z.B. dem WPTS (World Patent & Trademark Service) oder der RPT Servis (world wide patent service) erhalten.
Obwohl wir unsere Mandanten nach jeder Markenanmeldung mehrfach und gut sichtbar auf die Gefahren, die von solchen Schreiben ausgehen, hinweisen, fallen immer wieder Firmen auf diese Betrügereien herein.
Wenn das Geld erst einmal überwiesen ist, besteht wenig Hoffnung, es jemals zurück zu erhalten. Die Abzockfirmen sitzen alle schlecht erreichbar im Ausland, z.B. in Tschechien.
Buchhaltung überfordert?
Insbesondere für die Buchhaltung größerer Firmen stellen derartige Anschreiben, die den Anschein einer Rechnung haben, offenbar eine große Herausforderung dar.
Oftmals scheint es der Buchhaltung zu genügen, wenn ein Schreiben scheinbar einem Vorgang zugeordnet werden kann.
Meist wird von der Buchhaltung daher nur nachgefragt, ob der Beleg einer Markenanmeldung zugeordnet werden kann. Wenn dies der Fall ist, wird die Zahlung oftmals von der Geschäftsführung oder dem Entscheider freigegeben. Ein solches Vorgehen schützt aber gerade nicht gegen derartige betrügerische Zahlungsaufforderungen nach einer Markenanmeldung.