OS-Plattform der EU - Hinweispflicht für Online-Händler startet ab 09.01.2016

shop n media images fotolia comBereits im April 2014 haben wir darüber in einem Blogbeitrag berichtet, dass die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) und die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU) verabschiedet wurde.

Nun, knapp 2 Jahre später werden die beschlossenen Änderungen für alle Online-Händler relevant.

Lesen Sie nachfolgend, was sich für Online-Händler ab dem 09.01.2016 ändert und warum Sie als Online-Shop-Betreiber schleunigst handeln sollten!

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Rasch Rechtsanwälte Klage - Universal Music GmbH verweigert Gerichtskostenvorschuss für Sachverständigengutachten

close up of a males hand holdin andrey popov fotolia.comEin durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertretener Musikrechteinhaber (Universal Music GmbH) verweigert Gerichtskostenvorschuss für ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung der angeblichen Urheberrechtsverletzung

Wir haben vor dem Amtsgericht Potsdam einen Teilerfolg wegen in einer von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geführten Filesharing-Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erzielt. Unsere Mandantin ist zuvor wegen einer Urheberrechtsverletzung von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag eines Musikrechteinhabers abgemahnt worden.

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DURY Rechtsanwälte vertritt einen italienischen Motorsport-Ausrüster und Tuningteile-Hersteller im Bereich des Markenrechts

IT-Projekt Krankenkasse Health CareDURY Rechtsanwälte vertritt einen führenden Tuningteile-Hersteller und Motorsport-Ausrüster im Bereich des Markenrechts.

Ziel der Vertretung ist die Umsetzung und effektive Verteidigung bestehender Schutzrechte in Deutschland zwecks Aufrechterhaltung einer starken Marktposition.

Rechtliche Berater: Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht

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Neufassung der europäischen Markenrechtsrichtlinie

Logo of the European ParliamentAm 16. Dezember 2015 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken einer Revision unterzogen.

Dabei haben sich auch einzelne Artikel komplett verschoben, neue wurden eingefügt.

Die Neufassung kann ab sofort hier eingesehen werden:

RICHTLINIE (EU) 2015/2436 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung)

Lesen Sie auf unserem Markenportal, ob die Neufassung der europäischen Markenrechtsrichtlinie für Sie Relevanz besitzt und was sich alles ändern wird!

Bildquelle: Europäisches Parlament - http://www.europarl.europa.eu/downloadcentre/en/visual-identity/mute-logo

Vielen Dank für das Jahr 2015!

saarschleife gandolf fotolia comVom schönen Saarland aus wünschen wir allen Mandanten, Geschäftspartnern und Bloglesern frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2016!

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen im Jahr 2015, das für uns geschäftlich das erfolgreichste Jahr seit Gründung von DURY Rechtsanwälte war.

Unser Büro ist wieder ab Montag, 28.12.2015 und sodann wieder ab dem 04.01.2016 besetzt.

Denken Sie auch bitte daran, dass zum Jahresende die Forderungen aus dem Jahr 2012 verjähren!

Falls Sie entsprechende Forderungen gegen einen Schuldner haben, die Sie nicht verfallen lassen möchten, sollten Sie noch vor dem Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Als verjährungshemmende Maßnahmen kommen z.B. die Zustellung eines Mahnbescheides oder die Erhebung einer Klage in Betracht.

Geben Sie uns einfach kurz Bescheid, damit wir noch rechtzeitig reagieren können!

Entwurf EU Datenschutzgrundverordung– Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem EU-Rat

Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben eine Einigung über eine EU-Datenschutzgrundverordnung erzielt.

Ob es sich tatsächlich um einen „starken Kompromiss zur Sicherung eines hohen Datenschutzniveaus in der gesamten EU“ handelt oder um eine Aushöhlung deutscher Datenschutzstandards, bleibt abzuwarten. Der Ball liegt nun im Spielfeld des EU-Parlaments. Dieses müssen nun seine Zustimmung zu der EU-Datenschutzgrundverordnung geben.

Es handelt sich dabei – wie schon der Name sagt, um eine EU-Verordnung, mithin um ein Gesetz, das keine nationale Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber, z.B. den Bundestag benötigt. Die Wirkung ist also unmittelbar. Die gleichzeitig verhandelte EU-Richtlinie, die im Unterschied zu der EU-Verordnung einer Umsetzung bedarf, betrifft die polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit der Justiz.

Der Verordnungsentwurf bzgl. der zukünftigen EU-Datenschutzniveaus zielt – laut eigenen Angaben der Verhandlungspartner - darauf ab, den Bürgern die "Kontrolle über ihre privaten Daten" zu geben, aber auch die "Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen" zu bieten sowie den "Wettbewerb auf den digitalen Märkten" voranzutreiben.

Ob dies ein realistisches Ziel ist, lesen Sie nachfolgend:

Volltext BGH-Entscheidung Tauschbörse I - I ZR 19/14

BGH-Urteil Tauschbörse I VolltextDer Bundesgerichtshof (BGH) hat nun den Volltext der Entscheidungsbegründung in dem Filesharing Urteil "Tauschbörse I" - I ZR 19/14 vom 11.06.2015 veröffentlicht.

Klägerinnen in dem Verfahren waren vier führende deutsche Tonträgerherstellerinnen. Nach den Recherchen des von ihnen beauftragten Softwareunternehmens proMedia wurden am 19. Juni 2007, am 19. August 2007 und am 17. Dezember 2007 über IP-Adressen eine Vielzahl von Musiktiteln zum Herunterladen verfügbar gemacht. Die Beklagten wurden daraufhin auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.000 € sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch genommen.

Wir hatten bereits im Juni 2015, unmittelbar nach der Urteilsverkündung, in unserem Blog über die Entscheidung berichtet.

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Landesbeauftragter für Datenschutz Rheinland-Pfalz droht Bußgelder an

Der Landesdatenschutzbeauftragte für Rheinland Pfalz, Herr Dieter Kugelmann, hat ca. 100 Unternehmen aus Rheinland-Pfalz mit einem Fragebogen zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA "beglückt". Darunter sollen sich angeblich auch große Firmen wie BASF und Böhringer Ingelheim befinden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland Pfalz bestätigte am 17.11.2015, dass den Unternehmen die Verhängung eines Bußgeldes droht, wenn sie sich bei Datenübertragungen weiterhin ausschließlich auf das zwischenzeitlich von dem europäischen Gerichtshof (EuGH) für hinfällig erklärte Safe-Harbor-Abkommen stützen.

Wer den angeblichen sicheren Hafen mit seinen Daten noch anläuft, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000,- Euro. Sogar Gewinnabschöpfung ist gesetzlich möglich.

[UPDATE 03.02.2016] - Cloud-Computing nach der Safe-Harbor Entscheidung des EuGH - ReCap: IT-Themenabend am 10. November 2015 - Rechtliche Anforderungen an das Cloud Computing

saar.is FuEAm 10. November 2015 referierte Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics über die rechtlichen Anforderungen an das Cloud-Computing, die sich nach der Safe-Harbor Entscheidung des EuGH an die datenschutzrechtliche Beratungspraxis in Bezug auf das Cloud-Computing stellen.

Eingeladen hatte die Initiative Technologietransfer Saar in das Visualisierungszentrum des Deutschen Forschungsinstitutes für künstliche Intelligenz (DFKI).

Die Vortragsfolien zur Rechtslage des Cloud-Computing nach der Safe-Harbor Entscheidung des EuGH finden Sie nachfolgend:

[UPDATE 03.02.2016: - Mit einem Tag Verspätung hat die EU-Kommission nun doch noch ein Nachfolgeabkommen mit den USA, das sog. EU-USA Privacy Shield-Abkommen "aus dem Hut gezaubert". Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Staaten diesem Abkommen zustimmen werden und ob nicht auch dieses Abkommen letztlich von dem EuGH kassiert werden wird. Lesen Sie hier mehr.

WPTS - Betrügerische Zahlungsaufforderung nach internationaler Markenanmeldung

WPTS Markenanmeldung Betrug fraudDas Problem: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach einer Markenanmeldung - Scheinrechnungen verleiten zur Zahlung

Immer wieder melden sich Mandanten bei uns, die nach einer Markenanmeldung betrügerischen Zahlungsaufforderungen von irgendwelchen frei erfundenen, vollkommen sinnlosen, Markenregistern, z.B. dem WPTS (World Patent & Trademark Service) oder der RPT Servis (world wide patent service) erhalten.

Obwohl wir unsere Mandanten nach jeder Markenanmeldung mehrfach und gut sichtbar auf die Gefahren, die von solchen Schreiben ausgehen, hinweisen, fallen immer wieder Firmen auf diese Betrügereien herein.

Wenn das Geld erst einmal überwiesen ist, besteht wenig Hoffnung, es jemals zurück zu erhalten. Die Abzockfirmen sitzen alle schlecht erreichbar im Ausland, z.B. in Tschechien.

Buchhaltung überfordert?

Insbesondere für die Buchhaltung größerer Firmen stellen derartige Anschreiben, die den Anschein einer Rechnung haben, offenbar eine große Herausforderung dar.

Oftmals scheint es der Buchhaltung zu genügen, wenn ein Schreiben scheinbar einem Vorgang zugeordnet werden kann.

Meist wird von der Buchhaltung daher nur nachgefragt, ob der Beleg einer Markenanmeldung zugeordnet werden kann. Wenn dies der Fall ist, wird die Zahlung oftmals von der Geschäftsführung oder dem Entscheider freigegeben. Ein solches Vorgehen schützt aber gerade nicht gegen derartige betrügerische Zahlungsaufforderungen nach einer Markenanmeldung.