Alternative Streitbeilegungen bei Einkäufen im Internet- ADR-Richtlinie und ODR - Verordnung veröffentlicht

Die Europäische Union möchte die Nutzung alternativer Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution, oder kurz: ADR) und Streitbeilegungen bei Online-Verkäufen (Online Dispute Resolution, oder kurz: ODR) weiter ausbauen und fördern. Hierzu sollen die rechtlichen Grundlagen und konkreten Ausgestaltungen umfassend reformiert, vereinheitlicht und im Ergebnis vereinfacht werden. Im Juni 2013 ist die Verordnung über Online-Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) und die Richtlinie über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU) im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell veröffentlicht worden (Ausgabe vom 16. Juni 2013). Die ODR-Verordnung und die ADR-Richtlinie treten zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Den EU-Mitgliedstaaten bleiben 24 Monate Zeit für die Umsetzung der neuen ADR-Richtlinie in nationales Recht. Lesen Sie hier wie ADR und ODR den grenzüberschreitenden Onlinehandel in Europa fördern sollen.


Alternative Streitbeilegungsverfahren – ADR

In Deutschland gibt es bereits einige alternative Streitbeilegungsverfahren, besser bekannt in den konkreten Ausgestaltungen der Mediation, Schlichtungsverfahren und Schiedsverfahren. Künftig soll es für alle Waren und Dienstleistungen, die online oder offline erworben wurden, ein Angebot für außergerichtliche Streitbeilegungen und Beschwerden mit neutralen Mediatoren geben. Das Verfahren zur Streitbeilegung soll nicht länger als 90 Tage dauern und möglichst kostenlos für Verbraucher sein. Die Richtlinie soll sicherstellen dass die ADR-Angebote in den Mitgliedstaaten einheitliche Standards erfüllen und so zur weiteren Vereinheitlichung des EU-Binnenmarktes beitragen.

Streitbeilegungen bei Online-Verkäufen – ODR

Für ADR-Verfahren über Waren, die online gekauft wurden, soll eigens eine Plattform im Internet eingerichtet werden. Die ODR-Plattform soll über das Bürgerportal der EU-Kommission (Your Europe) zu erreichen sein. Auf der Plattform sollen Formulare und Links zum jeweiligen ADR-Verfahren in den Mitgliedstaaten bereitgehalten werden. Dabei soll es möglich sein, die Formulare für das passende ADR-Verfahren sofort online auszufüllen und einzureichen. Verbraucher erhalten so die Möglichkeit zentral auf Informationen zu ADR-Verfahren für alle Fälle von Online-Einkäufen abzurufen und direkt zu nutzen.
Die Angebote zur alternativen Streitbeilegungsverfahren sollen einen Wachstumsimpuls für den einheitlichen europäischen Binnenmarkt liefern. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in Deutschland konkret aussehen wird.


Wenn Sie weitere Fragen zu alternativen Streitbeilegungsverfahren oder zur rechtssicheren Gestaltung von Internetseiten haben, können Sie uns gerne kontaktieren (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 0681 94005430).

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.