Facebook verstößt mit seinem "Freundefinder" und seinen Geschäftsbedingungen gegen deutsches Verbraucherschutzrecht.
Bereits das Landgericht Berlin hatte Facebook, -h- der Firma Facebook Ireland Limited, bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt. Darüber hinaus wurde Facebook von dem Landgericht Berlin mit Urteil vom 6. März 2012 (Az.: 16 O 551/10) die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport verboten.
Darüber hinaus hatte das Landgericht Berlin Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten. Gegen diese Entscheidung hatte Facebook Berufung beim KG Berlin eingelegt.
Diese Berufung wurde nun zurückgewiesen. Es bleibt nun abzuwarten, ob Facebook nun weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ergreift.
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Kammergericht: Facebook unterliegt im Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz (PM 3/2014)
Pressemitteilung Nr. 3/2014 vom 24.01.2014
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.
Schriftliche Entscheidungsgründe des heutigen Urteils liegen noch nicht vor.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014
- 5 U 42/12 -
Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
- 16 O 551/10 -
Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)