Facebook unterliegt im Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz - Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014 - Az.: 5 U 42-12

Facebook verstößt mit seinem "Freundefinder" und seinen Geschäftsbedingungen gegen deutsches Verbraucherschutzrecht.

Bereits das Landgericht Berlin hatte Facebook, -h- der Firma Facebook Ireland Limited, bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt. Darüber hinaus wurde Facebook von dem Landgericht Berlin mit Urteil vom 6. März 2012 (Az.: 16 O 551/10) die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport verboten.

Darüber hinaus hatte das Landgericht Berlin Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten. Gegen diese Entscheidung hatte Facebook Berufung beim KG Berlin eingelegt.

Diese Berufung wurde nun zurückgewiesen. Es bleibt nun abzuwarten, ob Facebook nun weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ergreift.

Kammergericht: Facebook unterliegt im Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz (PM 3/2014)

Pressemitteilung Nr. 3/2014 vom 24.01.2014


Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte




Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.

Schriftliche Entscheidungsgründe des heutigen Urteils liegen noch nicht vor.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014
- 5 U 42/12 -
Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
- 16 O 551/10 -

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.