Landesbeauftragter für Datenschutz Rheinland-Pfalz droht Bußgelder an

Der Landesdatenschutzbeauftragte für Rheinland Pfalz, Herr Dieter Kugelmann, hat ca. 100 Unternehmen aus Rheinland-Pfalz mit einem Fragebogen zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA "beglückt". Darunter sollen sich angeblich auch große Firmen wie BASF und Böhringer Ingelheim befinden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland Pfalz bestätigte am 17.11.2015, dass den Unternehmen die Verhängung eines Bußgeldes droht, wenn sie sich bei Datenübertragungen weiterhin ausschließlich auf das zwischenzeitlich von dem europäischen Gerichtshof (EuGH) für hinfällig erklärte Safe-Harbor-Abkommen stützen.

Wer den angeblichen sicheren Hafen mit seinen Daten noch anläuft, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000,- Euro. Sogar Gewinnabschöpfung ist gesetzlich möglich.

Bereits in einem Positionspapier des Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz vom 26.Oktober 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Unternehmen ihre Verfahren zum Datentransfer in die USA unverzüglich datenschutzgerecht zu gestalten haben.

Maßnahmen wie Untersagungsanordnungen oder Bußgelder kommen in Betracht, wenn Datenübermittlungen in die USA ausschließlich auf das Safe-Harbor Abkommen gestützt werden. In dem Positionspapier stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz auch klar, dass die Beratungsleistung der Aufsichtsbehörde derzeit im Vordergrund stehe.

Erst für die Zeit ab dem 1. Februar 2016 seien stichprobenartige Prüfungen zu erwarten.

Was den Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz nun dazu bewogen hat, bereits nach wenigen Tagen nach seinem Positionspapier auf die ca. 100 Unternehmen zuzugehen und Fragebögen zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA zu versenden, ist bislang unbekannt.

Sollten Sie auch von dem Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die Datenübermittlung personenbezogener Daten in die USA angeschrieben worden sein und zur Auskunft aufgefordert worden sein, melden Sie sich bei uns! Wir können Sie auf hohem Niveau in allen Fragen des Datenschutzes beraten und sind mit unserem Büro in Zweibrücken auch in Rheinland-Pfalz ansässig.

Unsere datenschutzrechtliche Expertise zeigt sich z.B. dadurch, dass Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. am 10.11.2015 im Visualierungszentrum des Deutschen Forschungsinstitutes für künstliche Intelligenz (DFKI) beim IT-Themenabend Saarland zusammen mit Prof. Dr. Borges und Prof. Dr. Sorge zum Thema Safe-Harbor referierte. Der IT-Themenabend wird von der Initiative Technologietransfer Saar veranstaltet.

Dabei schilderte er die aktuellen Herausforderungen, die ein Fachanwalt für IT-Recht im Bereich der datenschutzrechtlichen Beratung nach der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH meistern muss.

Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Anfragen sind Frau Rechtsanwältin Sandra Dury, Datenschutzbeauftragte DSB/TÜV und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für IT-Recht.

Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder rufen Sie uns unter 0681 94005430 an.

 

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.