Nun ist es passiert! RASCH Rechtsanwälte bzw. die von RASCH vertretene Univesal Music GmbH hat in einer von DURY Rechtsanwälte als Prozessvertreter geführten Filesharing-Klage keinen Kostenvorschuss für ein Sachverständigengutachten eingezahlt und damit die Klage verloren. Die Anträge von RASCH wurden von dem Amtsgericht Potsdam aus Beweisgründen abgewiesen (Urteil vom 17.02.2016 (Az.: 20 C 53/15).
Das Amtsgericht Potsdam hat mit Urteil vom 17.02.2016 die durch die Kanzlei RASCH Rechtsanwälte gegen unsere Mandantin geführte Filesharing-Klage, aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgewiesen. Die ihr zu Last gelegten Urheberrechtsverletzungen konnte die Klägerin, die Universal Music GmbH nicht eindeutig nachweisen.
Lesen Sie nachfolgend den Volltext des Urteils des Amtsgerichts Potsdam vom 17.02.2016 (Az.: 20 C 53/15) - noch nicht rechtskräftig.