Nun ist es passiert! RASCH Rechtsanwälte bzw. die von RASCH vertretene Univesal Music GmbH hat in einer von DURY Rechtsanwälte als Prozessvertreter geführten Filesharing-Klage keinen Kostenvorschuss für ein Sachverständigengutachten eingezahlt und damit die Klage verloren. Die Anträge von RASCH wurden von dem Amtsgericht Potsdam aus Beweisgründen abgewiesen (Urteil vom 17.02.2016 (Az.: 20 C 53/15).
Das Amtsgericht Potsdam hat mit Urteil vom 17.02.2016 die durch die Kanzlei RASCH Rechtsanwälte gegen unsere Mandantin geführte Filesharing-Klage, aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgewiesen. Die ihr zu Last gelegten Urheberrechtsverletzungen konnte die Klägerin, die Universal Music GmbH nicht eindeutig nachweisen.
Lesen Sie nachfolgend den Volltext des Urteils des Amtsgerichts Potsdam vom 17.02.2016 (Az.: 20 C 53/15) - noch nicht rechtskräftig.

Manchmal ist es schon kurios, was einem in einem Gerichtsverfahren widerfährt.
Im Jahr 2015 haben wir insgesamt 67 Marken als Vertreter beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) angemeldet. Hinzu kamen noch einige weitere Aufträge zur Markenanmeldung, die auf unser Anraten mangels Eintragungswahrscheinlichkeit nicht beim DPMA eingereicht wurden.
Pünktlich zum Jahreswechsel haben wir unsere
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist externer Datenschutzbeauftragter eines Health-Care Unternehmens mit über 300 Mitarbeitern und mehreren Tochtergesellschaften sowie Standorten.