Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts

businessman thinking of problem stasique fotolia.comDas Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts, teilweise auch als Verbandsklagegesetz bei Datenschutzverstößen tritt ab dem 24.02.2016 in Kraft. Das erst am 17.02.2016 verabschiedete Gesetz wurde heute, am 23.02.2016, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch das neue Verbandsklagegesetz bei Datenschutzverstößen werden u.a. die Abmahnbefugnisse von Verbraucherschutzverbänden auf datenschutzrechtliche Verstöße erweitert.

Dies betrifft insbesondere Fälle, bei denen die Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Wir werden berichten, sobald die ersten datenschutzrechtlich motivierten Abmahnungen von entsprechend abmahnberechtigten Verbänden bei uns auf dem Schreibtisch "aufschlagen". Es steht zu vermuten, dass zunächst die Datenschutzerklärungen von Websites und Online-Shops ins Visier der Abmahnvereine geraten werden, da sich diese leicht per Mausklick recherchieren lassen. Falls Sie Ihre Internetseite bzw. Ihren Online-Shop diesbzgl. rechtlich absichern möchten bieten wir fertige Lösungen über unsere Tochtergesellschaft, die Website-Check GmbH, an.

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