Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts

Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts, teilweise auch als Verbandsklagegesetz bei Datenschutzverstößen tritt ab dem 24.02.2016 in Kraft. Das erst am 17.02.2016 verabschiedete Gesetz wurde heute, am 23.02.2016, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch das neue Verbandsklagegesetz bei Datenschutzverstößen werden u.a. die Abmahnbefugnisse von Verbraucherschutzverbänden auf datenschutzrechtliche Verstöße erweitert.

Dies betrifft insbesondere Fälle, bei denen die Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Wir werden berichten, sobald die ersten datenschutzrechtlich motivierten Abmahnungen von entsprechend abmahnberechtigten Verbänden bei uns auf dem Schreibtisch "aufschlagen". Es steht zu vermuten, dass zunächst die Datenschutzerklärungen von Websites und Online-Shops ins Visier der Abmahnvereine geraten werden, da sich diese leicht per Mausklick recherchieren lassen. Falls Sie Ihre Internetseite bzw. Ihren Online-Shop diesbzgl. rechtlich absichern möchten bieten wir fertige Lösungen über unsere Tochtergesellschaft, die Website-Check GmbH, an.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.