Bereits im April 2014 haben wir darüber in einem Blogbeitrag berichtet, dass die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) und die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU) verabschiedet wurde.
Nun, knapp 2 Jahre später werden die beschlossenen Änderungen für alle Online-Händler relevant.
Lesen Sie nachfolgend, was sich für Online-Händler ab dem 09.01.2016 ändert und warum Sie als Online-Shop-Betreiber schleunigst handeln sollten!
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Bereits im April 2014 haben wir darüber in einem Blogbeitrag berichtet, dass die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) und die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU) verabschiedet wurde.
Nun, knapp 2 Jahre später werden die beschlossenen Änderungen für alle Online-Händler relevant.
Gem. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 müssen Online-Händler ab dem 09.01.2016 neue Informationspflichten erfüllen und (unter anderem) auf die neue Plattform der EU-Kommission ("OS-Plattform") verlinken.
In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union nieder gelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail- Adressen an.
In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind, eine oder mehrere AS-Stellen für die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, informieren die Verbraucher über die Existenz der OS-Plattform und die Möglichkeit, diese für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie stellen auf ihren Websites sowie, falls das Angebot über E-Mail erfolgt, in dieser E-Mail einen Link zu der OS-Plattform ein. Diese Informationen sind gegebenen falls auch in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge aufzunehmen.
- Sie müssen die Verbraucher in Ihrem Online-Shop über die Existenz der OS-Plattform und der Möglichkeit der Online-Streitschlichtung (ODR) auf dieser Plattform informieren.
- Sie müssen auf Ihrem Online-Shop einen Link zu der neuen OS-Plattform der EU bereitstellen.
- Falls das Angebot über E-Mail erfolgt, müssen Sie diese Informationen in dieser E-Mail bereitstellen.
- Sie müssen Ihre AGB diesbezüglich überarbeiten und diese Informationen in Ihre AGB aufnehmen.
Auch wenn man im Netz immer wieder liest, dass man diese Informationspflichten noch nicht erfüllen könne, weil die konkrete Internetadresse der ODR-Plattform noch nicht bekannt sei, gehen wir davon aus, dass dies kein Problem darstellt.
Wie bereits in unserem Blogbeitrag vom April 2014 klargestellt wird die OS-Plattform auf der EU-Seite "Ihr Europa" bereitgestellt werden. Dort findet sich auch bereits ein Link zur "außergerichtlichen Streitbeilegung" wie folgt:
Der Link führt zu folgender URL:
Momentan ist der Link noch tot und führt ins digitale Nirvana!
[UPDATE 07.01.2015] Auf unsere Nachfrage bei der EU-Kommision wurde uns nachfolgender Link zur Verfügung gestellt:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir empfehlen unseren Mandanten, diesen Link (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) zu verwenden und werden beobachten, ob sich unter der Adresse ab dem 15.02.2016 etwas tun wird und die OS-Plattform der EU abrufbar sein wird.
Online-Händler sollten unverzüglich tätig werden und die vorgenannten Änderungen in ihrem Online-Shop und in ihren AGB vornehmen, d.h. insbesondere die Informationspflichten gem. Art. 14 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 2 der EU-Verordnung 524/2013 umsetzen. Sie sollten den Link zu der Seite der OS-Plattform setzen. Die Schwierigkeit besteht nur darin, dass noch überhaupt nicht zu 100% klar ist, unter welcher URL die OS-Plattform konkret abrufbar sein wird. Erste Entwürfe der Plattform und des dort enthaltenen ODR Case Manager mit dem die einzelnen nationalen Schlichtungsstellen die Schlichtungsverfahren managen sollen sind als Screenshots in einer im Netz auffindbaren Präsentation zu sehen.
Der ODR Case Manager ist nach Art. 5 Abs. 4 lit. d) EU-Verordnung Nr. 524/2013 als integraler Bestandteil der OS-Plattform vorgesehen. In der deutschen Version der ODR-Verordnung wird der ODR Case Manager elektronisches Fallbearbeitungsinstrument bezeichnet. Seine Funktionalität erschöpft sich nicht in einem bloßen elektronischen Beschwerdeformular (Art. 5 Abs. 4 lit. a) EU-Verordnung Nr. 524/2013, sondern ermöglicht es den Parteien und der Schlichtungsstelle das gesamte Streitbeilegungsverfahren online durchzuführen.
Online-Shop-Betreiber, die Update-Kunden bei unserer Tochtergesellschaft, der Website-Check GmbH sind, erhalten die neuen Rechtstexte und Handlungsanweisungen in den nächsten Tagen unaufgefordert und müssen die Updates nur noch in ihren Online-Shop einspielen.
Kontaktieren Sie uns einfach unter 0681 94005430, über unser Kontaktformular oder per E-Mail an