Die Gespräche zum Datenaustausch mit USA laufen trotz Ablauf der Umsetzungsfrist weiter. Die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung zum Datenaustausch mit den USA laufen bereits seitdem der EuGH im vergangenen Herbst das Safe-Harbor Abkommen mit den USA für null und nichtig erklärt hat. Dass die Gespräche aber trotz Ablauf der Frist am 31.01.2016 weiterlaufen bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission am 01.02.2016 in Brüssel.
Die Frist zum 31.01.2016 hatten die nationalen Datenschutzbehörden der EU-Staaten, die sog. Artikel 29 Gruppe, der EU-Kommision gesetzt.
De facto ist damit seit heute jeder Austausch von personenenbezogenen Daten zwischen verantwortlichen Stellen in der EU und Auftragsdatenverarbeitern in den USA illegal. Ob die Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörden nun ernst machen, oder ihre Ankündigungen im vergangenen Herbst, es würden ab dem 01.02.2016 Bußgelder verhängt nur hohle Drohungen waren, bleibt abzuwarten.
Es bleibt spannend! Wir werden berichten!
Erfahren Sie in unseren Blog-Beiträgen über das Safe-Harbor Urteil des EuGH mehr über die datenschutzrechtlichen Hintergründe des Themas!
[UPDATE 03.02.2016: - Mit einem Tag Verspätung hat die EU-Kommission nun doch noch ein Nachfolgeabkommen mit den USA, das sog. EU-USA Privacy Shield-Abkommen "aus dem Hut gezaubert". Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Staaten diesem Abkommen zustimmen werden und ob nicht auch dieses Abkommen letztlich von dem EuGH kassiert werden wird. Lesen Sie hier mehr.
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