Rasch Rechtsanwälte Klage - Universal Music GmbH verweigert Gerichtskostenvorschuss für Sachverständigengutachten

close up of a males hand holdin andrey popov fotolia.comEin durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertretener Musikrechteinhaber (Universal Music GmbH) verweigert Gerichtskostenvorschuss für ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung der angeblichen Urheberrechtsverletzung

Wir haben vor dem Amtsgericht Potsdam einen Teilerfolg wegen in einer von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geführten Filesharing-Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erzielt. Unsere Mandantin ist zuvor wegen einer Urheberrechtsverletzung von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag eines Musikrechteinhabers abgemahnt worden.

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Dabei wurde unserer Mandantin zur Last gelegt, mehrere Musikstücke über die Filesharing-Tauschbörse eMule verbreitet zu haben.

Unter Verbreitung versteht sich in diesem Zusammenhang der automatische Upload, der bei Programmen wie eMule standardmäßig aktiviert ist.

Als Zeugen berief die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die die Universal Music GmbH vertritt, einen Mitarbeiter der proMedia GmbH (Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH). Dieser trug vor, dass er sich in das eMule-Netzwerk eingeloggt habe und mittels der Software „Windump“ und einem Robot den angeblichen Upload unserer Mandantin mitgeschnitten und aufgezeichnet habe. Eine manuelle Überprüfung der Aufzeichnungen hatte der Mitarbeiter der proMedia GmbH laut seiner Aussage nicht vorgenommen.

Auf eine Hörprobe wurde im Gerichtssaal auch verzichtet. Ebenso konnte der Mitarbeiter keine Angaben zur Version der verwendeten Software machen. Lediglich die IP-Adresse konnte von ihm ermittelt werden, sowie der nicht sehr aussagekräftige Hash-Wert der Dateien.

Das Amtsgericht Potsdam hielt diese Aussage im Rahmen der freien Beweiswürdigung offenbar für nicht ausreichend belastbar, um damit ein Urteil zu begründen und ordnete zur Überprüfung der Beweislage die Bestellung eines Sachverständigen an.

Das Gericht reagierte damit auf eine schriftsätzliche Stellungsnahme von uns, in der wir uns erlaubt hatten, darauf hinzuweisen, dass durch die Zeugenaussage nicht bewiesen werden konnte, dass unsere Mandantin die Musikstücke verbreitet habe.

Dieser Argumentation folgte das Amtsgericht Potsdam offenbar.

Zur Voraussetzung für die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens machte es das Amtsgericht Potsdam, dass die Universal Music GmbH als beweisbelastete Klägerin zunächst einmal einen Kostenvorschuss in Höhe von 5000€ leisten sollte.

Soweit ersichtlich hat die Universal Music GmbH hat den Gerichtskostenvorschuss jedoch unter Ablauf der gesetzten Frist nicht eingezahlt.

Angesichts der eingeklagten Summe, die unterhalb des Kostenvorschusses lag, war der Kostenvorschuss für die Universal Music GmbH anscheinend zu hoch.

Für zukünftige Filesharing-Verfahren von Rasch Rechtsanwälte und Universal Music ist dieses Verhalten unseres Erachtens ein Lichtblick. Es besteht die Hoffnung, dass das Gericht die Klage nun - untechnisch gesprochen - "aus Mangel an Beweisen" abweist und auch andere Abgemahnte auf diesem Weg - wenn sie das Gericht nur dazu bekommen, ein Sachverständigengutachten anzuordnen - die Verfahren zu ihren Gunsten gestalten können.

Der konkrete Ausgang des weiteren Verfahrens bleibt abzuwarten. Bislang liegt uns noch keine weitere Verfügung des Amtsgerichts Potsdam vor.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.