DURY berät einen Verkehrsverbund im Bereich des Datenschutzrechts bei der Einführung einer VDV e-ticket Lösung

information beermedia fotolia comDURY Rechtsanwälte berät ein Unternehmen im Bereich der datenschutzrechtlichen Fragen bei der Einführung einer VDV-e-ticket-Lösung.

Immer mehr Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbände digitalisieren ihre Geschäftsprozesse. Der VDV-E-Ticket-Standard ist dabei die am weitesten verbreitete Grundlage für die Einführung von e-ticket-Lösungen in Deutschland.

DURY Rechtsanwälte ist zur Zeit in einem intensiven Beratungsprojekt im Zusammenhang mit der Einführung einer VDV-E-Ticket-Lösung engagiert und koordiniert dabei auch die Zusammenarbeit mit den zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.

Dabei werden sowohl die Verfahrensverzeichnisse für alle involvierten Datenverarbeitungsprozesse erstellt, technische Anforderungen geprüft sowie alle erforderlichen Verträge (z.B. ADV-Vertrage) gem. DSGVO, BDSG und ggf. einschlägigem Landesdatenschutzrecht, in Zusammenarbeit mit den involvierten Unternehmen erarbeitet.

Projektverantwortliche bei DURY sind Rechtsanwältin Sandra Dury - Datenschutzauditorin TÜV Rheinland und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht.

Falls Sie auch Bedarf an den speziallisierten Beratungsleistungen von DURY in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einführung einer VDV-E-Ticket-Lösung haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder rufen Sie uns unter +49 681 94005430 an, um einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Gerne stellen wir Ihnen unser Beratungsmodell bzgl. der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einführung einer VDV-E-Ticket-Lösungen vor.

Bildquelle: information beermedia fotolia.com

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.