EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

computer password security pn photo fotolia com"Alle Jahre wieder"!

Passend zum Weihnachtsfest schreibt das höchste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, den EU-Mitgliedstaaten wieder einmal ins Stammbuch, dass die Vorratsdatenspeicherung, wenn sie als anlasslose Massenüberwachung der Bürger formuliert wurde, gegen EU-Recht verstößt!

Die EU-Staaten dürfen Telekommunikationsdienstbetreibern damit also doch keine allgemeine Vorratsdatenspeicherpflicht auferlegen.

Dies hat der EuGH am 21. Dezember 2016 in den Rechtssachen Rs. C 203/15 und C-698/15 entschieden.

Der EuGH argumentiert, allein mit dem Ziel der Bekämpfung schwerer Kriminalität sei eine gezielte Speicherung zulässig. Voraussetzung für die Zulässigkeit sei, dass die Speicherung hinsichtlich der erfassten Datenkategorien, Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Speicherdauer auf das absolut notwendige Maß beschränkt werde.

Es erscheint daher fraglich, ob die - laut der deutschen Regierung verfassungskonformen und dem EU-Recht entsprechende - deutsche Vorratsdatenspeicherung den Anforderungen des EuGH genügt.

Erwartungsgemäß hat sich die deutsche Regierung natürlich beeilt, klarzustellen, dass dies der Fall sei und das EuGH-Urteil keinen Einfluss auf die Deutsche Rechtslage habe.

Rechtsanwalt Marcus Dury von der IT-Recht Kanzlei DURY Rechtsanwälte hat bereits im Jahr 2007 die erste erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die seinerzeit eingeführte Vorratsdatenspeicherung unterstützt.

DURY Rechtsanwälte begrüßt es, dass sich der EuGH erneut als europäisches Verfassungsgericht versteht und hofft, dass mit dem EuGH-Urteil der Anfang vom Ende der deutschen Vorratsdatenspeicherung eingeläutet wurde.

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Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.