Nährwertangaben von Lebensmitteln im Online-Shop ab dem 13.12.2016 - LMIV

fruechteallerlei fovito fotolia comAb dem 13. Dezember 2016 tritt Artikel 9 Abs. 1 Buchst. I LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) in Kraft.

Dies hat zur Folge, dass Online-Shop-Betreiber, neben den schon jetzt geltenden Informationspflichten aus der LMIV, auch Nährwertangaben auf den Produktseiten aufnehmen müssen.

Diese Pflichten zur Angabe der Nährwerte gilt für alle Online-Shops, die Lebensmittel, etc. verkaufen.

Unser Mitarbeiter, Thomas Heß, hat im Blog unserer Tochtergesellschaft, der Website-Check GmbH, die wichtigsten Informationen für Online-Shop-Betreiber, die Lebensmittel online vertreiben zusammengetragen.

Hier finden Sie den Blog-Artikel über die Angabe von Nährwerten auf Produktseiten in Online-Shops gem. LMIV finden Sie hier.

Bildquelle: fruechteallerlei fovito fotolia.com

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.