Uns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Walscheid & Drouven Rechtsanwälte, Münster gegen Inhaber von Yoga-Studios vor, die sich auf angebliche Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht stützen.
Gegenstand der Abmahnungen sind die Präsentation von Yogakursen und yogabezogenen Dienstleistungen auf den Internetseiten der Abgemahnten.
Die uns vorliegenden Abmahnungen wurden im Namen des Herrn Hans Deutzmann, Wuppertal ausgesprochen.
Bereits im Jahr 2014 ist Herr Deutzmann mit zumindest einer Abmahnung wegen einer Werbung für Yogadienstleistungen mit einem Diplom, sowie Impressumsverstößen aufgefallen.
Gerügt werden in den uns vorliegenden Abmahnungen insbesondere angeblich irreführende Werbeaussagen der von uns vertretenen Yoga-Studios. Gem. §§ 3, 5, 3a UWG iVm. § 3 S.1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) läge eine Irreführung insbesondere dann vor, wenn Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit zugesprochen werde, die sie nicht haben.
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Hiervon umfasst seien auch die Werbung mit Wirkaussagen, soweit nur unzureichende wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit einer Methode gegeben seien.
In den Abmahnungen des Herrn Deutzmann wird behauptet, er stehe in einem örtlichen Wettbewerbsverhältnis zu den Abgemahnten, da er ebenfalls eine Yogaschule betreibe, für die er bundesweit werbe.
Da die Internetseiten der Abgemahnten ebenfalls bundesweit im Internet abgerufen werden könnten, bestehe ein sachliches und örtliches Wettbewerbsverhältnis.
Ob tatsächlich ein örtliches Wettbewerbsverhältnis besteht ist zweifelhaft, wenn Sie und Herr Deutzmann nicht um dieselben Kunden werben.
Wenn Sie als Inhaber eines Yoga-Studios auch eine Abmahnung von Herrn Deutzmann wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße erhalten haben bieten wir Ihnen folgende Leistungen: