Yoga Abmahnungen des Hans Deutzmann, Wuppertal durch die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven wegen angeblichen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz / Wettbewerbsrecht

Abmahnung Yoga Deutzmann Wallscheid DrouvenUns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Walscheid & Drouven Rechtsanwälte, Münster gegen Inhaber von Yoga-Studios vor, die sich auf angebliche Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht stützen.

Gegenstand der Abmahnungen sind die Präsentation von Yogakursen und yogabezogenen Dienstleistungen auf den Internetseiten der Abgemahnten.

Die uns vorliegenden Abmahnungen wurden im Namen des Herrn Hans Deutzmann, Wuppertal ausgesprochen.

Bereits im Jahr 2014 ist Herr Deutzmann mit zumindest einer Abmahnung wegen einer Werbung für Yogadienstleistungen mit einem Diplom, sowie Impressumsverstößen aufgefallen.

Gerügt werden in den uns vorliegenden Abmahnungen insbesondere angeblich irreführende Werbeaussagen der von uns vertretenen Yoga-Studios. Gem. §§ 3, 5, 3a UWG iVm. § 3 S.1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) läge eine Irreführung insbesondere dann vor, wenn Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit zugesprochen werde, die sie nicht haben.

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Hiervon umfasst seien auch die Werbung mit Wirkaussagen, soweit nur unzureichende wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit einer Methode gegeben seien.

In den Abmahnungen des Herrn Deutzmann wird behauptet, er stehe in einem örtlichen Wettbewerbsverhältnis zu den Abgemahnten, da er ebenfalls eine Yogaschule betreibe, für die er bundesweit werbe.

Da die Internetseiten der Abgemahnten ebenfalls bundesweit im Internet abgerufen werden könnten, bestehe ein sachliches und örtliches Wettbewerbsverhältnis.

Ob tatsächlich ein örtliches Wettbewerbsverhältnis besteht ist zweifelhaft, wenn Sie und Herr Deutzmann nicht um dieselben Kunden werben.

Wenn Sie als Inhaber eines Yoga-Studios auch eine Abmahnung von Herrn Deutzmann wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße erhalten haben bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

  • Ihr erster Kontakt zu DURY Rechtsanwälte ist kostenfrei.
  • Wir müssen zunächst einmal wissen, worum es in der Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne die Abmahnung des Herrn Deutzmann gesehen zu haben, können wir Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben. Wir bitten Sie daher, uns zunächst einmal die vollständige Abmahnung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu schicken. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Smartphone abfotografieren und uns als Anlage beifügen. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch mittels unseres Kontaktformulars zu uns hochladen. Teilen Sie uns unbedingt Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie schnellstmöglich kontaktieren können.
  • Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir die rechtlichen Aspekte der Abmahnung und rufen Sie zurück, um Ihnen unsere kostenlose Ersteinschätzung bzgl. der Abmahnung mitzuteilen.
  • Wir klären Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kostenrisiken auf. Nach dem Telefonat wissen Sie, wie Ihre Karten stehen. Sie haben dann die Möglichkeit DURY Rechtsanwälte mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Selbstverständlich klären wir Sie im Vorfeld über die damit verbundenen Kosten auf.
  • Üblicherweise vereinbaren wir ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten für die Bearbeitung der Abmahnung kalkulieren können und keine Angst vor unkalkulierbaren Anwaltsrechnungen haben müssen.