Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018, wird ein Dilemma für Anwender und Anbieter deutlich: Nutzer wollen datenbasierte Dienste verwenden, gleichzeitig versucht die DSGVO die Datenhoheit und informationelle Selbstbestimmung der Nutzer mit rechtlichen Mitteln sicher zu stellen. Diensteanbieter können die rechtlichen Anforderungen am einfachsten über technische Mittel gewährleisten. Hierfür brauchen sie Unterstützung. Eine Lösung wird in Zukunft die DaSoMan-Technologie liefern, die zur Zeit in einem BMBF-Forschungsprojekt erforscht wird und die in Zukunft in Webservices und Apps integriert werden kann.
DURY Rechtsanwälte sind dieses Jahr als einer von vier DaSoMan-Konsortialpartnern mit dabei auf der CEBIT 2018.
Lesen Sie nachfolgend weitere Details zu DaSoMan und dem Stand auf der CEBIT 2018.
Big Value braucht Big Data
Allein die fünf größten sozialen Netzwerke und mobilen Kommunikationsdienste zählen zusammen 7,7 Milliarden aktive Nutzer. Davon entfallen über 2 Milliarden auf den Spitzenreiter Facebook alleine, was zu geschätzten 300.000 Terabyte an gespeicherten Nutzerdaten führt. Diese Daten erlauben es, Nutzerverhalten zu lernen und personalisierte Leistungen anzubieten. Kurzum: Datengetriebene Dienste ermöglichen neue Arten der Analyse und bedeuten nicht nur für die Anbieter einen Mehrwert – sondern auch für den Kunden.
In Zusammenhang mit der Weitergabe der Nutzerdaten wird mangelnde Transparenz deutlich: oftmals ist es für die Nutzer nicht nachvollziehbar, welche Daten erhoben werden, wer auf diese Daten zugreifen kann und in welchem Kontext sie später ggf. genutzt werden können. Auch die Sicherheit der Daten ist oft nicht gewährleistet. Um die Internetnutzer dahingehend zu unterstützen, hat die Europäische Union die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschaffen.
Seit dem 25.Mai 2018 gibt es einen europaweit gültigen Rechtsrahmen für die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei der Einhaltung dieses Rechtsrahmens soll der Daten-Souveränitäts- Manager, kurz DaSoMan, die Anbieter von Webservices und Apps unterstützen.
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter dem Förderkennzeichen 16KIS0806 geförderte Projekt DaSoMan (www.dasoman.de) soll zum einen den Nutzern mehr Übersicht über ihre Daten und deren Bekanntheit bei Anbietern geben und zum anderen einen rechtskonformen Umgang mit den Nutzerdaten aus Sicht der Datenverwerter gewährleisten. Konsortialpartner sind das Deutsche Forschungsinstitut für künstliche Intelligenz (www.dfki.de), die Mondata GmbH (www.mondata.de), die Let's Dev GmbH (www.letsdev.de) und DURY Rechtsanwälte.
"DaSoMan hat sich zum Ziel gesetzt, die Bedürfnisse der User nach Selbstbestimmung und dem Schutz personenbezogener Daten zu befriedigen, und dabei gleichzeitig eine Kompatibilität zwischen dieser Zielsetzung und Big-Data-Anwendungen herzustellen. Die Nutzer sollen sicher gehen können, dass sie ihre Daten von Dienstanbietern zum eigenen Nutzen analysieren und verarebeiten lassen können, ohne befürchten zu müssen, dass personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden können.
Für Firmen bedeutet das in Zeiten großer Umwälzungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen eine erhebliche Erleichterung, da eine technische Lösung wie DaSoMan die Konformität mit der DSGVO in einem Verarbeitungsprozess gewährleisten kann.
Andreas Emmrich, Projektleiter DFKI
DaSoMan präsentiert sich vom 12 -15.Juni 2018 im Rahmen des Startup-Programms scale11 in Halle 27, Stand A52 auf der CEBIT in Hannover.