DURY berät deutschen Automobilhersteller bzgl. der Umsetzung der DSGVO auf Vertragshändlerwebseiten

Website-Check - DSGVO - CheckupDURY berät einen deutschen Automobilhersteller bzgl. der Umsetzung der DSGVO auf Vertragshändlerwebseiten.

Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden unmittelbaren Geltung der DSGVO scheinen viele Konzerne, mittelständische Unternehmen und KMUs extrem unsicher.

Unsere Tochtergesellschaft, die Website-Check GmbH (www.website-check.de) verspürt jedenfalls einen rasanten Anstieg der Beauftragungen und auch wir, DURY Rechtsanwälte, werden momentan immer wieder von internen Rechtsabteilungen und Marketing-Abteilungen "in letzter Minute" zu Hilfe gerufen.

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Die Aufsichtsbehörden haben mit Ihrem Positionspapier vom 27.April 2018 (zur Sitzung vom 26.04.2018), in dem sie - ohne große Not - den Einsatz von Trackingtechnoligien auf Webseiten unter einen Einwilligungsvorbehalt gestellt haben - die Würfel neu gemischt. Viele Datenschutzerklärungen, die vor dem 27.04.2018 erstellt wurden, bedürfen nun der Überarbeitung. CMS-Systeme wie Joomla, Wordpress, Typo3 aber auch Shopysystem wie Shopware müssen ggf. umkonfiguriert werden. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörden dürfen entsprechende Tracker ihre Arbeit erst aufnehmen, wenn der Seitenbesucher hierin explizit eingewilligt hat (vgl. Positionspapier vom 27.April 2018 der Deutschen Datenschutzkonferenz - DDK) .

DURY berät regelmäßig bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und der rechtlichen Organisation von Webservices und Webprojekten. Aktuell laufen bei DURY und der Website-Check GmbH mehrere große Projekte mit ansehnlichen Domain-Portfolios.

Das DURY-Website-CheckTeam umfasst Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics; RA Martin Kerz, IT-Security Manager TÜV Rheinland; RAin Sandra Dury, Datenschutzauditorin TÜV Rheinland und RA Michael Pfeiffer. Zusammen können sie auf eine Erfahrung in mehr als 2000 Website-Checks zurückgreifen.

Weitergehende Informationen über die Leistungen von DURY finden Sie hier.

Falls Sie auch einen Website-Check benötigen, melden Sie sich bei der Website-Check GmbH unter: www.website-check.de.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.