Aufgrund des Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist, müssen bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Stellen –soweit möglich – auch digital über Verwaltungsportale angeboten werden.
Damit die öffentlichen Stellen eine entsprechende Umsetzung leisten können, entwickelt der IT-Planungsrat (www.it-planungsrat.de) in Abstimmung mit den einzelnen Ländern einzelne Bausteine zur Umsetzung der über 6.000 Verwaltungsleistungen.
Die OZG-Umsetzung besteht laut dem IT-Planungsrat aus drei zentralen Umsetzungssäulen:
Der Portalverbund hat die Aufgabe, die Verwaltungsportale von Bund, Länder und Kommunen zu verknüpfen. Für den Nutzer soll es möglich sein, unkompliziert und auf einfachstem Wege die benötigte Verwaltungsleistung zu finden, egal welches Verwaltungsportal sie aufrufen. Hierfür braucht es eine Verknüpfung der einzelnen Verwaltungsportale sowie einen praktischen Zugang für Nutzer. Der IT-Planungsrat steuert diese Vernetzung und achtet dabei u.a. auch auf die EU-Vorgaben zum "Single Digital Gateway". Die Verbindung der Bund-, Länder- und Kommunalportale findet über das Online-Gatway Portalverbund statt. Dadurch können Nutzer verbundübergreifend Verwaltungsleistungen aufrufen und in Anspruch nehmen.
Geplant ist es, dem Nutzer in Zukunft ein Konto für alle digitalen Verwaltungsleistungen anzubieten. Das Nutzerkonto dient als Authentifizierung für die Nutzung des Portalverbundes. Auch für Vereine und Organisationen gibt es die Möglichkeit ein Nutzerkonto zu erstellen. Sobald die Registrierung und Authentifizierung des Nutzers erfolgte, kann er alle Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Persönliche Daten wie Anschrift, Telefonnummer etc. können auf Wunsch direkt auf Antragsformulare übernommen werden. Bescheide können ebenso im elektronischen Postfach des Nutzers eingehen. Dieses eine Konto des Nutzers gilt dann für alle Verwaltungsleistungen des Bundes, des Landes sowie der Kommunen. Der IT-Planungsrat stellte diese Interoperabilität bereits durch das Projekt Föderiertes Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten (FINK) her.
Vor der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes digitalisierte der IT-Planungsrat insgesamt 575 OZG-Leistungsbündel und hinterlegte hierfür einen eigenen Umsetzungskatalog. Für die Umsetzung bildete der IT-Planungsrat 2 Programme
Das Digitalisierungsprogram Bund beinhaltet alle OZG-Leistungsbündel, die im Aufgabengebiet des Bundes liegen. Hier ist der Bund alleine zuständig. Insgesamt 115 Leistungsbündel gehören dazu.
Zu dem Digitalisierungsprogramm Föderal fallen alle Verwaltungsleistungen der Länder und Kommunen, an der Zahl 460 Leistungsbündel. Hier kooperieren Bund, Länder und Kommunen zusammen. Der IT-Planungsrat beauftragte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Föderale IT-Kooperation (FITKO) hiermit.
Alle Verwaltungsleistungen sollen gleich schnell und gleich nutzerfreundlich bereitgestellt werden. Hierfür hat der IT-Planungsrat die Leistungen in 14 Themenfelder unterteilt. Jeweils ein Bundesland und Bundesressort werden ein Themenfeld gemeinsam umsetzen. Die Entwicklung der verschiedenen Online-Anwendungen kann somit gleichzeitig erfolgen. Sobald ein Themenfeld fertiggestellt ist, stellt der IT-Planungsrat dieses für alle anderen Bundesländer zur Mitbenutzung bereit.
Co-Autor: Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Ref. jur. Philipp Schmelz
Bildquelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay