Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Trasparenz aus Sachsen, scheint mit seiner Behörde nach eigenem Bekunden die Websites und ggf. auch Online-Shops von "datenschutzrechtlich Verantwortlichen", also von Unternehmen, aus Sachsen datenschutzrechtlich zu prüfen. Am 12.06.2024 machten uns einige Unternehmen hierauf aufmerksam.
Angeblich wurde ein Scan der Websites durchgeführt, bei dem Datenschutzprobleme festgestellt wurden.
Vor allem wurde der rechtswidrige Einsatz von Webtrackern und Drittdiensten auf Webseiten thematisiert.
Die Sächsische Datenschutzaufsichtsbehörde mahtn in dem Schreiben zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen an das Webtracking auf und stellt klar, dass es sich bei dem Anschreiben noch nicht um eine Untersagungsverfügung handelt. Auch ein förmlicher Verwaltungsakt ist mit dem Anschreiben nicht verbunden.
Kommen man der Aufforderung aber nicht nach, so könne dies im Rahmen einer Nachkontrolle durch die Aufsichtsbehörde zu einem förmliches Prüfverfahren führen, welches dann - je nach Ausgang - auch zu einem Bußgeld führen kann.
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