Datenschutzverstöße auf Websites - Sächsischer Datenschutz- und Transparenzbeauftragter verschickt Hinweise gem. Art. 58 Abs. 1 lit. d) DSGVO wegen angeblicher Datenschutzverstöße auf Websites

Die Landesbeauftragte für Datenschutz  und Trasparenz aus Sachsen, scheint mit seiner Behörde nach eigenem Bekunden die Websites und ggf. auch Online-Shops von "datenschutzrechtlich Verantwortlichen", also von Unternehmen, aus Sachsen datenschutzrechtlich zu prüfen. Am 12.06.2024 machten uns einige Unternehmen hierauf aufmerksam.

Angeblich wurde ein Scan der Websites durchgeführt, bei dem Datenschutzprobleme festgestellt wurden.

Vor allem wurde der rechtswidrige Einsatz von Webtrackern und Drittdiensten auf Webseiten thematisiert.

Die Sächsische Datenschutzaufsichtsbehörde mahtn in dem Schreiben zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen an das Webtracking auf und stellt klar, dass es sich bei dem Anschreiben noch nicht um eine Untersagungsverfügung handelt. Auch ein förmlicher Verwaltungsakt ist mit dem Anschreiben nicht verbunden.

Kommen man der Aufforderung aber nicht nach, so könne dies im Rahmen einer Nachkontrolle durch die Aufsichtsbehörde zu einem förmliches Prüfverfahren führen, welches dann - je nach Ausgang - auch zu einem Bußgeld führen kann.

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Mittlerweile hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Sachsen, auch eine Pressemitteilung zu den Scans veröffentlicht. Angeblich wurden ca. 30.000 Websites und Onlineshops gescannt und ca. 2300 Seitenbetreiber wurden mit den Hinweisschreiben verarztet.

Die Hinweise zum Einsatz von Google Analytics und weiteren Diensten finden Interessierte auch auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten unter: www.datenschutz.sachsen.de/cookies-und-tracking.html

Zusammenfassung:

Der Einsatz von Cookies, Webtrackern und auch sonstigen Webdiensten unterliegt einer ständig wandelnden Rechtsprechung und Einstufung durch die Aufsichtsbehörden. Generell sollte man beim Einsatz von Cookie-Bannern bzw. besser noch Consent-Management-Systemen darauf achten, dass diese den aktuellen rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gestaltung entsprechen. Am wichtigsten ist, dass der Widerruf der Einwilligung genau so einfach erfolgen kann wie die Einwilligung selbst.

Wenn Sie rechtlichen Support bei Ihrer Website oder Ihrem Online-Shop benötigen, melden sie sich einfach bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Kurzentschlossene können einfach mit www.website-check.de ihre Website absichern, um rechtskonform zu handeln und Stress zu vermeiden. 

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.