Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung (Hinweisbeschluss vom 25.06.2024, Az. 5 U 38/23) getroffen, die die Rechte von Kunden beim Kauf von Einbauküchen stärkt. In einem aktuellen Fall wurde eine unzulässige Skonto-Bedingung als Vertragsstrafe gewertet. Was bedeutet das für Unternehmer und worauf sollte man bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) achten?