Regeln zur Rücknahme von Elektroschrott zwingend einzuhalten

ElektroschrottAm 23. Juli 2024 fällte das Landgericht Köln ein Urteil (Az. 84 O 124/23), das weitreichende Konsequenzen für den Einzelhandel hat. Das Urteil betrifft die Rücknahmepflicht von Elektrokleinschrott und zeigt auf, wie wichtig es ist, gesetzliche Vorgaben ernst zu nehmen.

Welcher Sachverhalt wurde verhandelt?

Im verhandelten Fall wollte ein Kunde drei alte Elektrogeräte – einen Mixer, ein Ladekabel und einen Rasierapparat – in einer Aldi Nord-Filiale zurückgeben. Die Rücknahme wurde jedoch verweigert, da die Mitarbeiterin keine Kenntnis von der gesetzlichen Rücknahmepflicht hatte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte daraufhin Klage eingereicht, um die Einhaltung der Rücknahmepflicht durchzusetzen.

Wann sind Unternehmen verpflichtet Elektrokleinschrott zurückzunehmen?

Unternehmen sind seit Anfang 2022 verpflichtet, Elektrokleinschrott kostenlos zurückzunehmen. Dies gilt gemäß § 17 ElektroG insbesondere für Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern bzw. Lebensmittelhändler und Supermärkte ab einer allgemeinen Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern. Die Rücknahmepflicht umfasst alle Arten von Elektrokleingeräten, unabhängig davon, ob der Kunde ein neues Gerät kauft oder nicht.

Was bedeutet dies für mich als Händler?

Als Händler bedeutet dies, dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihre Mitarbeiter über die Rücknahmepflicht informiert und entsprechend geschult sind. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wurde Aldi Nord zur Zahlung von 386,20 Euro plus Zinsen verurteilt und es droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bei weiteren Verstößen1.
Wichtig: Auch Online Händler sind gemäß § 17 Abs. 2 ElektroG teilweise von der Regelung umfasst.

Fazit

Das Urteil des LG Köln zeigt deutlich, wie wichtig es ist, gesetzliche Vorgaben zur Rücknahme von Elektrokleinschrott ernst zu nehmen. Händler sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend geschult sind, um rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverluste zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden in den Handel.

Autor
Benjamin Schmidt
Benjamin Schmidt
Counsel - Dipl. Jur. - Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Herr Schmidt gehört der DURY GRUPPE bereits seit Juni 2015 an und ist seit Januar 2016 Mitarbeiter bei DURY LEGAL. Neben seiner juristischen Ausbildung ist Herr Schmidt auch zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). In dieser Funktion betreut er unsere Mandanten im Bereich E-Commerce, Datenschutz und IT-Recht.