Online-Zugangsgesetz 2.0: Ein Schritt in die digitale Zukunft

digitalisierungDas Online-Zugangsgesetz (OZG) 2.0 ist eine Weiterentwicklung des ursprünglichen OZG, das 2017 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen vollständig digital zugänglich zu machen. Mit der neuen Version des Gesetzes sollen die bisherigen Bemühungen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter intensiviert und optimiert werden.

Sachstand der aktuellen Gesetzgebung

Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag das OZG-Änderungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und legt zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren fest. Ein zentrales Element des OZG 2.0 ist die Einführung der DeutschlandID, die als zentrales Bürgerkonto fungieren soll. Diese ID ermöglicht es Bürgern, sich bundesweit zu identifizieren und Anträge digital zu stellen, entweder über den Online-Ausweis (eID) oder mit dem Elster-Zertifikat.

Folgen für die Verwaltung

Die Einführung des OZG 2.0 bringt erhebliche Veränderungen für die Verwaltung mit sich. Zum einen wird die sogenannte “Zettelwirtschaft” durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft. Das bedeutet, dass Bürger und Unternehmen bestimmte Nachweise nur einmal vorlegen müssen, und diese dann für alle weiteren Verwaltungsverfahren genutzt werden können. Zum anderen wird die Ende-zu-Ende-Digitalisierung und Standardisierung von Verwaltungsprozessen vorangetrieben. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und einer Beschleunigung der Verwaltungsabläufe.

Fazit

Das Online-Zugangsgesetz 2.0 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines digitalen Deutschlands dar. Durch die umfassende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse wird nicht nur der Alltag der Bürger und Unternehmen erleichtert, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt. Die Verwaltung wird effizienter und nutzerfreundlicher, was letztlich allen Beteiligten zugutekommt.

Autor
Benjamin Schmidt
Benjamin Schmidt
Counsel - Dipl. Jur. - Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Herr Schmidt gehört der DURY GRUPPE bereits seit Juni 2015 an und ist seit Januar 2016 Mitarbeiter bei DURY LEGAL. Neben seiner juristischen Ausbildung ist Herr Schmidt auch zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). In dieser Funktion betreut er unsere Mandanten im Bereich E-Commerce, Datenschutz und IT-Recht.