Fake Impressum Abmahnung der Weblegal Check GmbH

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Uns erreichen derzeit einige Anfragen, in denen eine angebliche "Kanzlei" bzw. ein "Inkassodienstleister" Mandanten wegen vermeintlicher Impressumsfehler "abmahnt". Nach eingehender Prüfung halten wir das Anschreiben für unseriös und möchten Ihnen unsere Einschätzung und Empfehlungen mitteilen.

 

 

Was ist passiert?

eine angebliche Firma namens "WebLegal-Check GmbH" hat zumindest einem unserer Mandanten eine "Abmahnung" geschickt und darauf hingewiesen, dass es angeblich Fehler im Impresumm der Website gäbe. In dem Schreiben wird  bemängelt, dass das Impressum falsche Informationen enthalte. Die WebLegal-Check GmbH fordert von unserem Mandanten eine Zahlung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Hier ein kurzer Auszug aus dem Anschreiben

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Warum halten wir das Anschreiben für unseriös?

Nach eingehender Prüfung des Anschreibens sind uns mehrere Punkte aufgefallen, die die Seriosität des Schreibens in Frage stellen:

  1. Falsche Adresse: Die angegebene Adresse „Andreeplatz 28 – 49084 Osnabrück“ existiert nicht. Unter der angegebenen PLZ existiert nicht einmal eine Straße mit dem Namen "Andreeplatz".
  2. Nicht registrierte GmbH: Die angebliche WebLegal Check GmbH ist (Stand 03.02.2025) nicht im Handelsregister unter der genannten Nummer eingetragen, obwohl sie behauptet, schon lange zu existieren.
  3. Unklare Inkassotätigkeit: Die angebliche Inkassotätigkeit kann nicht nachvollzogen werden. Laut offizieller Registerrecherche gibt es unter der genannten PLZ nur zwei Unternehmen, die als Inkassodienstleister tätig sind, und die WebLegal-Check GmbH gehört nicht dazu.
  4. Unbekannte Kanzlei: Die Tätigkeit als „Kanzlei“ kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden.
  5. Generische Verstöße: Die gerügten Verstöße sind sehr generisch und beziehen sich auf § 5 TMG, den es gar nicht mehr gibt. Hier trat vor bereits nun schon längerer Zeit das DDG in Kraft.
  6. Juristische Fachbegriffe: Es werden juristische Fachbegriffe wild umher geworfen. So wird z.B. im Abschnitt „Kostenerstattung“ von „Bußgeldverfahren“ gesprochen, was faktisch nicht zutreffend ist.
  7. Unprofessionelle Kontaktadresse: Die Tatsache, dass die „Kontaktadresse“ eine GMX-Adresse ist, deutet ebenfalls auf fehlende Seriosität hin.

Zusätzlich liegt in diesem Fall eine deutsche IBAN der C24 Bank vor, was einen Ermittlungsansatz bei der Polizei darstellen könnte.

Was raten wir?

Aufgrund unserer kurzen Prüfung raten wir:

  • Keine Zahlung anzuweisen.
  • Keine Unterlassungserklärung abzugeben.

Wir empfehlen, das Schreiben zu ignorieren und bei weiteren Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen. Es handelt sich um reine Abzocke. Der Betrag ist derart gering gewählt, dass viele Angeschriebene ggf. einfach zahlen, um ihre Ruhe zu haben. 

Falls Sie Interesse an einer seriösen, rechtlichen Absicherung Ihrer Website haben, melden Sie sich am besten bei unserer Partnerfirma "Website-Check GmbH" unter www.website-check.de Dort können Sie schon für unter 10 € p.M. Rechtstexte für Ihren Online-Shop oder Ihre Website erstellen lassen. Ein rechtskonformes Impressum ist natürlich inklusive.

Autor
Benjamin Schmidt
Benjamin Schmidt
Counsel - Dipl. Jur. - Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Herr Schmidt gehört der DURY GRUPPE bereits seit Juni 2015 an und ist seit Januar 2016 Mitarbeiter bei DURY LEGAL. Neben seiner juristischen Ausbildung ist Herr Schmidt auch zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). In dieser Funktion betreut er unsere Mandanten im Bereich E-Commerce, Datenschutz und IT-Recht.