Änderungen beim Handel mit Bioziden - Abgabe nur noch an Berechtigte

AOIG2.54xQ7rdo6vv7H.jpgb dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für den Handel mit Biozidprodukten in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Abgabe von Bioziden, die künftig nur noch an berechtigte Personen erfolgen darf. Was bedeutet das für Online-Händler und wie können sie sicherstellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden? Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und praktische Umsetzung.

Rechtliche Grundlagen

Die neuen Regelungen basieren auf der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), die am 25. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Biozid-Zulassungsverordnung und die Biozid-Meldeverordnung. Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel-, Versand- und Onlinehandel. Das bedeutet, dass Biozidprodukte nur noch durch sachkundige Personen und nach einem Abgabegespräch verkauft werden dürfen.

Was bedeutet dies für Online-Händler?

Für Online-Händler bedeutet dies, dass sie ihre Verkaufsprozesse anpassen müssen. Biozidprodukte dürfen nicht mehr frei zugänglich angeboten werden. Stattdessen muss sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zugang zu diesen Produkten haben. Dies erfordert eine Überprüfung der Berechtigung des Käufers vor dem Verkauf. Zudem müssen Online-Händler sicherstellen, dass die abgebenden Personen über die notwendige Sachkunde verfügen.

Wie stellt man die Sachkunde sicher?

Die Sachkunde der abgebenden Personen ist ein zentraler Punkt der neuen Regelungen. Diese Personen müssen eine entsprechende Schulung absolvieren und ihre Sachkunde regelmäßig nachweisen. Es gibt verschiedene Anbieter, die entsprechende Schulungen und Zertifizierungen anbieten. Online-Händler sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter diese Schulungen absolvieren und die Zertifikate aktuell halten.

Wie stellt man die Abgabeberechtigung des Kunden sicher?

Um die Abgabeberechtigung des Kunden sicherzustellen, müssen Online-Händler ein System zur Überprüfung der Berechtigung einführen. Dies kann durch die Anforderung von Nachweisen wie Berufsausweisen oder Zertifikaten erfolgen. Zudem sollte der Verkaufsprozess so gestaltet sein, dass die Berechtigung des Käufers vor Abschluss des Kaufes überprüft wird. Dies kann durch entsprechende Softwarelösungen unterstützt werden, die die Berechtigungsnachweise digital erfassen und verifizieren.

Fazit

Die neuen Regelungen zur Abgabe von Biozidprodukten stellen Online-Händler vor neue Herausforderungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig auf die Änderungen vorzubereiten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Durch Schulungen der Mitarbeiter und die Implementierung von Systemen zur Überprüfung der Abgabeberechtigung können Händler sicherstellen, dass sie auch weiterhin Biozidprodukte rechtskonform vertreiben können.

Autor
Benjamin Schmidt
Benjamin Schmidt
Counsel - Dipl. Jur. - Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Herr Schmidt gehört der DURY GRUPPE bereits seit Juni 2015 an und ist seit Januar 2016 Mitarbeiter bei DURY LEGAL. Neben seiner juristischen Ausbildung ist Herr Schmidt auch zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). In dieser Funktion betreut er unsere Mandanten im Bereich E-Commerce, Datenschutz und IT-Recht.