Antrag auf Löschung des Google-Cache muss bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingend gestellt werden, ansonsten droht Vertragsstrafe - Urteil des OLG Celle vom 29.01.2015 - 13 U 58-14

marketing hinweis shoot4u fotolia com1. Wer zur Unterlassung verpflichtet ist, muß durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die von der Unterlassungserklärung umfaßten Inhalte seiner Website nicht mehr im Internet auffindbar sind, sei es über die Webseite direkt oder über eine Internetsuchmaschine.

Der Schuldner einer solchen Unterlassungserklärung muß daher nicht nur die Inhalte durch Änderung oder Löschung der Webseite entfernen. Er hat vielmehr auch die Abrufbarkeit etwa über Google auszuschließen. Dazu gehört es auch, dass der Schuldner gegenüber Google den Antrag auf Löschung im Google-Cache bzw. auf Entfernung der von der Webseite bereits gelöschten Inhalte stellt.

2. Eine von dem Vertragsstrafengläubiger vorgenommene Bestimmung der Strafhöhe, die sich auf das Doppelte des im Rahmen der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB als angemessen anzusehenden Strafrahmens beläuft, ist unbillig.

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Apotheken-Abmahnungen von Hartmut Wagner

2014-12-22 11h48 07Seit Ende November mahnt Rechtsanwalt Christoph Becker im Namen seiner Kanzlei "Richtig. Recht LEIPZIG".) eine große Anzahl hunderte Apotheken in ganz Deutschland ab. Herr Rechtsanwalt Becker behauptet in den Abmahnungen für den in Schwäbisch Hall ansässigen Apotheker Hartmut Wagner (Brückenapotheke Schwäbisch-Hall) tätig zu sein. Zum Nachweis fügt er eine als Vollmacht bezeichnetes Dokument bei, aus dem hervorgeht, dass er "in Sachen: Abmahnung" bevollmächtigt wurde:

Von wem bleibt angesichts des Aufbaus des Dokumentes allerdings unklar, da nur eine unleserliche Unterschrift auf dem Dokument zu finden ist, das Dokument aber ansonsten nicht erkennen lässt, wer der Vollmachtsgeber sein sein. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu der Abwahnwelle des Rechtsanwalt Christoph Becker der Kanzlei "Richtig.Recht LEIPZIG" im Namen des Apothekers Hartmut Wagner . Bitte unterstützen Sie uns im Kampf gegen diese Massenabmahnung durch Zusendung Ihrer Abmahnung, die Sie über unser Kontaktformular einsenden können.

UPDATE 10.12.2014:

Rechtsanwalt Christoph Becker hat in einem Fax darüber informiert, sein Mandant habe seine Geschäftstätigkeit eingestellt und das Interesse an den Abmahnungen verloren. Er verzichte auf Geltendmachung von Rechten aus den Abmahnungen.

Sollten Sie auch von den Abmahnungen des Herrn Rechtsanwalt Becker im Namen des Apothekers Hartmut Wagner (Brückenapotheke Schwäbisch-Hall) betroffen gewesen sein, raten wir dazu, Strafanzeige wegen Betruges zu stellen und Regressansprüche auf Grund der durch die Verteidigung gegen die - mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsmissbräuchliche - Massenabmahnung entstandenen Kosten zu prüfen.

OLG Celle - Urteil wg. E-Mail SPAM: Umfang der Unterlassungsverpflichtung nach unverlangter E-Mail-Werbung

Das Oberlandesgesicht Celle hat mit Urteil vom 15.5.2014 (Az.: 13 U 15/14) festgestellt, dass die unerwünschte Zusendung von Werbung einen Unterlassungsanspruch bzgl. der Zusendung von unverlangter Werbung an alle E-Mail-Adressen des Empfängers umfasst.e

Der Unterlassungsantrag in der Abmahnung bzw. in der Klageschrift ist also - nach Ansicht des OLG Celle - nicht auf die konkret betroffene E-Mail-Adresse zu beschränken.

Zudem hielt das OLG Celle das Double-Opt-in-Verfahren für eine geeignete Möglichkeit, den Nachweis der Einwilligung in E-Mail-Werbung zu führen.

Der Verbraucher habe nämlich nach Eingang einer Double-Opt-In Bestätigung immer noch die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, er habe die Einwilligung nicht abgegeben. Ihm obliege aber dann hierfür die Darlegungslast.

Die Übersendung der Aufforderung zur Bestätigung der Anmeldung an einen Newsletter im Rahmen des Double-Opt-in-Verfahrens stelle üblicherweise auch keine unzulässige Werbung dar, es sei denn in der Bestätigungs-E-Mail sei seinerseits Werbung enthalten.

Fazit:

Das Urteil beseitigt die Rechtsunsicherheit des Doule-Opt-In-Verfahrens wieder ein kleines Stück. wichtig ist aber, dass die im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens versendete Bestätigungsmail selbst keine Werbung enthält.

BGH: Kein Wettbewerbsverhältnis bei Bewerbung fremder Produkte auf Internetseite - Urteil vom 17.10.2013 - I ZR 173-12 (OLG Stuttgart, LG Stuttgart)

bgh logoDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17.10.2013 - I ZR 173/12 (OLG Stuttgart, LG Stuttgart) entschieden, dass kein Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn ein Internetseitenbetreiber für ein fremdes Produkt auf seiner Internetseite passive Werbung betreibt.

Die Klägerin bot im Internet Reisedienstleistungen an.

Die Bücher waren durch Affiliate-Links mit Amazon.de verlinkt, so dass die Klägerin beim Kauf eines Reiseführers eine Provision von Amazon.de erhielt.

Beklagte war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie bot auf ihrer Internetseite u.a. auch Reiseliteratur zum Kauf an.

Dabei machte sie - unstreitig - nicht an alle rechtlich erforderlichen Angaben.

Entscheidend bei dem Fall war, ob die beiden Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis standen, auch wenn der Kläger nur über Affiliate-Links an dem Verkauf der Reiseliteratur durch Dritte profitierte während die Verbraucherzentrale selbst als Verkäuferin von Reisebüchern handelte.

BGH, Urteil vom 17.10.2013 - I ZR 173/12 (OLG Stuttgart, LG Stuttgart)

LG Frankfurt: Nutzung von anonymisierenden Website Tracking Tools ohne vorherigen zwangsläufigen Hinweis der Nutzer ist rechtswidrig und kann von Wettbewerbern abgemahnt werden (LG-Frankfurt am Main, Urteil vom 27.02.2014, Az 3-10 O 86-12)

Als Fachanwalt für IT-Recht kann man den eigenen Mandanten eigentlich nur raten, mit IT-Sachen einen weiten Bogen um die Gerichte zu machen. Die Wahrscheinlichkeit auf einen Richter zu treffen, der die oftmals sehr technischen Sachverhalte versteht, ist sehr sehr gering.

Mir ist es sogar schon einmal passiert, dass mir eine Richterin in einer Verhandlungspause nach ca. 2 Stunden - als die gegnerische Partei samt Anwalt den Gerichtssaal verlassen hatte - offen gesagt hat: "Herr Dury, unter uns gesprochen, ich verstehe überhaupt nicht um was es hier geht. Was soll den "Java Script" sein?".

Wenn man den Tenor der Entscheidung isoliert betrachtet, scheint sich ein ähnlicher Fall nun vor dem Landgericht Frankfurt zugetragen zu haben, denn das Gericht hat am 18.02.2014 entschieden, dass selbst der Einsatz des Web-Tracking Tools "PIWIK", das auf dem eigenen Web-Server installiert wird und bei dem alle Anonymisierungsfunktionen eingeschaltet sind, nicht rechtskonform ist, wenn die Benutzer auf das anonyme Tracking nicht vorab zwangsläufig hingewiesen werden (LG-Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2014, Az 3-10 O 86-12).

Dass sich das Gericht die Entscheidung nicht leicht gemacht hat sieht man daran, dass es sich um eine Entscheidung im Eilverfahren handelt, bei der die mündliche Verhandlung bereits am 27.07.2012 stattgefunden hat (!!!). Es erscheint schon widersinnig, einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach ca. 1,5 Jahren stattzugeben.

Leider hat das Gericht versäumt, klarzustellen, wie ein rechtskonformer Hinweis aussehen kann, der von den Nutzern "zwangsläufig wahrgenommen" wird. Es steht zu vermuten, dass dem Gericht aber ein Link mit der Bezeichnung "Datenschutz" bzw. "Datenschutzerklärung" genügen lassen würde, wenn der Link auf jeder Seite der Internetpräsenz angebracht ist.

Urteil des KG Berlin vom 07.05.2013, Az.: 5 U 32-12: Pflichtangaben in der Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG – Fehlende E-Mail-Adresse wettbewerbswidrig - Online-Kontaktformular kein ausreichender Ersatz

Die fehlende Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum kann für Unternehmen kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen. Diese Erfahrung musste jüngst auch eine irische Fluggesellschaft machen, die auf ihrer deutschen Internetseite (www.r... .com/de) schlicht keine E-Mail-Adresse in ihrer Anbieterkennzeichnung angegeben hatte. Das Unternehmen wurde daraufhin auf Unterlassung verklagt. Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) Berlin (Urteil vom 21. Februar 2012, Az.: 15 O 666/10) wurde vom KG Berlin im Ergebnis bestätigt. Das KG Berlin unterstrich nochmals ausdrücklich, dass weder ein auf der Internetseite angebotenes Kontaktformular noch eine Telefon- oder Faxnummer das Erfordernis der Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG ersetzen kann.
Lesen Sie hier alle Details zum Urteil des KG Berlin (Urteil vom 07.05.2013, Az.: 5 U 32/12) und erfahren Sie mehr zu den Pflichtangaben im Impressum einer Internetseite.

Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwenden des TM-Symbols für "Unregistered Trademark"

Leitsatz

1. Der angesprochene deutschsprachige Verkehr wird, soweit ihm das TM-Symbol für "Unregistered Trademark" bekannt ist, die Verwendung dieses Symbols in Deutschland nahe liegend dahin verstehen, dass insoweit eine Markeneintragung beantragt worden ist.

2. Soweit Teile des angesprochenen Verkehrs einem Missverständnis (insbesondere Gleichsetzung mit dem Symbol "R im Kreis") unterliegen, kann - wenn tatsächlich ein Markeneintragungsverfahren (mit einem einschlägigen Schutzbereich) anhängig ist - dies der Annahme einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung im Rahmen einer Interessenabwägung entgegenstehen.

OLG Koblenz, Urteil vom 10.01.2013 (Az.: 9 U 922/12)

Oldboxinggloveshangingonalacehoboton-FotoliacomWir haben einen neuen Blog-Post veröffentlicht:

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 10.01.2013 (Az.: 9 U 922/12) die Werbung für Fitnesssandalen untersagt, wenn in der Werbung gesundheitsbezogene Aussagen wie z.B.: «kann helfen, Cellulite vorzubeugen» und «kann helfen, die Muskulatur zu kräftigen» getätigt werdem, die nicht wissenschaftlich belegt sind.

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Bildquellennachweis: Oldboxinggloves hanging on alace - hoboton - Fotolia.com

Heilmittelwerberecht - Apotheke - Neue Entscheidung des OLG-Dresden - 14 U 651/11

Heilmittelwerberecht Apotheke - Irreführende Werbung einer Apotheke

„Die preiswerte Apotheke“, „Discounterapotheke“, „Immer alles Mc Günstig“

Apotheken wird seit jeher ein besonderer Status im Wettbewerb eingeräumt. Dies resultiert aus dem Bedürfnis des Staates die Gesundheit seiner Bürger zu schützen.  Eindrucksvoll wurde dies zuletzt noch in der DocMorris Entscheidung (http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1540) für den Internetversandhandel mit Arzneimitteln herausgestellt. Mit den Privilegien, die die Apotheken genießen, gehen jedoch auch erhöhte Sorgfaltspflichten einher, die sich u.a. auch im Werberecht für Apotheken und Ärzte niederschlagen (Heilmittelwerberecht). Solche Werbemaßnahmen waren vor kurzem Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG Dresden (Az: 14 U 651/11).

LG Bochum: Rechtsmissbräuchliche Gegenabmahnung

Gesetz_kleinDas Landgericht Bochum hat in seinem Urteil vom 16.11.2010 - Az.: 12 O 162/10 - entschieden, dass eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Umstände der Abmahnung nahe legen, dass diese nur dem Gebührenerzielungsinteresse dient und nicht dem fairen Wettbewerb.

Der eigentliche Sinn der Abmahnung sei es, Rechtsverstöße zu unterbinden und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten.