Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 10.01.2013 (Az.: 9 U 922/12) die Werbung für Fitnesssandalen untersagt, wenn in der Werbung gesundheitsbezogene Aussagen wie z.B.: «kann helfen, Cellulite vorzubeugen» und «kann helfen, die Muskulatur zu kräftigen» getätigt werdem, die nicht wissenschaftlich belegt sind.
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Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
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Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht).
Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein.
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