OLG Celle - Urteil wg. E-Mail SPAM: Umfang der Unterlassungsverpflichtung nach unverlangter E-Mail-Werbung

Das Oberlandesgesicht Celle hat mit Urteil vom 15.5.2014 (Az.: 13 U 15/14) festgestellt, dass die unerwünschte Zusendung von Werbung einen Unterlassungsanspruch bzgl. der Zusendung von unverlangter Werbung an alle E-Mail-Adressen des Empfängers umfasst.e

Der Unterlassungsantrag in der Abmahnung bzw. in der Klageschrift ist also - nach Ansicht des OLG Celle - nicht auf die konkret betroffene E-Mail-Adresse zu beschränken.

Zudem hielt das OLG Celle das Double-Opt-in-Verfahren für eine geeignete Möglichkeit, den Nachweis der Einwilligung in E-Mail-Werbung zu führen.

Der Verbraucher habe nämlich nach Eingang einer Double-Opt-In Bestätigung immer noch die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, er habe die Einwilligung nicht abgegeben. Ihm obliege aber dann hierfür die Darlegungslast.

Die Übersendung der Aufforderung zur Bestätigung der Anmeldung an einen Newsletter im Rahmen des Double-Opt-in-Verfahrens stelle üblicherweise auch keine unzulässige Werbung dar, es sei denn in der Bestätigungs-E-Mail sei seinerseits Werbung enthalten.

Fazit:

Das Urteil beseitigt die Rechtsunsicherheit des Doule-Opt-In-Verfahrens wieder ein kleines Stück. wichtig ist aber, dass die im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens versendete Bestätigungsmail selbst keine Werbung enthält.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.