Am Wochenende hat eine Welle von gefälschten Filesharing-Abmahnungen (sog. Fake-Abmahnungen) die E-Mail-Konten von tausenden Betroffenen überflutet. Im Namen bekannter Abmahnkanzleien wurden Zahlungen zwischen 200 und 500 Euro gefordert.
Die Abmahnungen sehen z.B. wie folgt aus:
Die betroffenen Abmahnkanzleien haben bereits klargestellt, dass sie mit den Abmahnungen nichts zu tun haben.
Die Fake-Abmahnungen enthalten angehängte ZIP-Dateien, in denen sich angeblich weitere Details zu der vermeintlichen Abmahnung befinden sollen.
Soweit bekannt enthalten die angehängten Zip-Dateien der Fake-Abmahnungen aber wohl Schadsoftware.
Es ist daher zu vermuten, dass es sich den Versendern der Fake-Abmahnungen darum geht, die Schadsoftware (Trojaner) zu verbreiten.
Wir raten dazu, bei scheinbaren Abmahnungen die per E-Mail ankommen immer genau darauf zu schauen, ob die Absenderadresse zu der behaupteten Abmahnkanzlei passt. Zudem sollte man keine ZIP-Dateien öffnen, die per E-Mail versendet wurden. Öffnen Sie allenfalls PDF-Dateien von bekannten Absendern. Echte Filesharing-Abmahnungen werden zudem immer nur per einfacher Briefpost versendet. Ganz selten kommt es vor, dass eine Filesharing-Abmahnung auch einmal per Einschreiben ankommt. Sie können derartige Pseudo-Abmahnungen, die per E-Mail ankommen, also einfach ignorieren. Löschen Sie die E-Mails am besten und achten Sie darauf, dass Sie immer einen aktuellen Virenscanner installiert haben.
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