UPDATE September 2013:
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem neuen Urteil mit den Prüfpflichten für Anbieter von File-Hosting Services befasst. Nähere Informationen zur Entscheidung finden Sie in unserem neuen Blogbeitrag.
UPDATE Oktober 2010:
Bislang sind keine weitere Abmahnung von Waldorf oder anderen Kanzleien wg. angeblichen Urheberrechtsverletzungen über Rapidshare bekannt geworden. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei der Meldung von Ende März 2010 um eine Falschmeldung (FAKE) gehandelt hat.
Wie Ende März bekannt wurde soll die Kanzlei Waldorf / München nun auch für den Upload des Kinofilms "Zeiten ändern Dich" des Musikers "Bushido" bei Rapidshare abmahnen (Quelle: gulli News).
Reine Downloader und Freelooader scheinen noch nicht ins Visier der Abmahnkanzleien geraten zu sein.
Rechteinhaber des Films ist die Constantin Film Verleih AG, München.
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Echtheit der Abmahnung. Weitere Fälle von Abmahnungen gegen Uploader bei Share-Hostern sind bislang nicht bekannt geworden.
Sollte sich die Abmahnung als echt herausstellen, dürfte es sich um die erste Datenherausgabe der in der Schweiz angesiedelten Rapidshare AG handeln. Bislang hat die Rapidshare AG immer die Herausgabe von Nutzungsdaten, insbesondere von IP-Adressen, unter Hinweis auf die schweizerischen Datenschutzgesetze verweigert. Allerdings ist der One-Click-Hoster in den letzten Monaten in Deutschland immer weiter unter juristischen Druck geraten.
Wie bereits erwähnt, ist bislang nicht verifiziert, ob es sich bei der Meldung um eine Falschmeldung handelt, denn auf eine telefonische Nachfrage der gulli News bei der Kanzelei Waldorf wurde nicht geantwortet. Die Constantin Film AG verweigerte ebenfalls eine Stellungnahme. In den Unternehmensnews der Rapidshare AG wird auf die Meldung bis dato (9. April 2010) noch keinen Bezug genommen, es wird lediglich vor gefälschten E-Mails gewarnt.
Die auf dem ZenMen-Blog veröffentlichten Fotografien der Abmahnung zeigen ein auf den ersten Blick authentisches Briefkopf-Design und Layout, so dass die Meldung jedenfalls nicht ohne weiteres als Falschmeldung abgetan werden kann. Es gilt nun zu beobachten, ob in der nächsten Zeit noch weitere derartige Abmahnungen auftauchen.
Sollten Sie auch eine Abmahnung von Waldorf oder einen anderen Kanzlei erhalten haben, können Sie diese einfach zur Überprüfung bei unserem Dienst Filesharinganwalt.de hochladen. DURY regelt das!