[UPDATE 01.02.2022]Der Verwaltungsgerichtshof Hessen, hat am 17.01.2022 unter dem Aktenzeichen 10 B 2486/21 in der nächsten Instanz entschieden, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in Sachen Cookiebot aus formellen Gründen aufgehoben wird, da die Frage der Vereinbarkeit des Cookie-Consent-Tools Cookiebot mit der DSGVO nicht für ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren geeignet ist. Nun muss das Verwaltungsgericht in einem Hauptsacheverfahren nochmals entscheiden. Bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht, können noch einige Monate vergehen. Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des VGH Hessen vom 17.01.2022 bzgl. der DSGVO-Konformität von Cookie-Bot [/UPDATE]
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem Eilverfahren Anfang Dezember 2021 auf Antrag eines Internetnutzers hin im Beschlussweg entschieden, dass die Hochschule Rhein-Main das Cookiebanner des dänischen Anbieters „Cookiebot“ auf ihrer Internetpräsenz aufgrund fehlender Datenschutzkonformität des Cookiebot Cookiebanners nicht nutzen darf. Die Antragsgegnerin kann gegen den Beschluss binnen zwei Wochen noch Beschwerde erheben, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden würde.
Als datenschutzwidrig wertete das Verwaltungsgericht dabei, dass beim Laden des Cookiebanners ein sogenanntens „Content Delivery Network“ (auch „CDN“ genannt) des US-amerikanischen Anbieters „Akamai“ eingebunden war. Durch den Einsatz des CDN können die Ladezeiten eines Webservices, hier des Cookiebanners von Cookiebot, reduziert werden.
Lesen Sie nachfolgend eine Zusammenfassung des Beschlusses des VG Wiesbaden bzgl. des Verbots des Einsatzes von Cookiebot und finden Sie den Volltext des Beschlusses.

Der Bundestag hat am 20.05.2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) und damit ein neues datenschutzrechtliches Gesetz beschlossen. Das neue Gesetz wird die bisherigen datenschutzrechtlichen Gesetze des TMG und TKG zusammenführen und am 01.12.2021 in Kraft treten.
Die Digitalisierung macht auch vor Kirchen und religiösen Vereinigungen nicht halt. Viele Kirchen, kirchliche Organisationen und Gruppierungen präsentieren sich im Internet und erbringen dort auf Internetseiten ihre Öffentlichkeitsarbeit. Auf den Seiten werden oft Informationen zur eigenen Tätigkeit veröffentlicht und es wird die eigene (diakonische) Arbeit beworben.
Dass die Datenschutzbehörden für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften Bußgelder verhängen können und das in der jüngeren Vergangenheit auch verstärkt tun, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Dabei geht es häufig um eine Verarbeitung von Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage oder um die unzureichende Erfüllung von Informationspflichten. Dass aber auch eine an sich zulässige Verarbeitung Bußgelder nach sich ziehen kann, wenn sie mit unzureichenden Schutzmaßnahmen erfolgt, musste ein Online-Shop-Betreiber erfahren. Gegen diesen verhängte die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Niedersachen ein Bußgeld in Höhe von 65.500 Euro. Grund war die Verwendung veralteter Technik im Web-Shop.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legt dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Klärung vor, ob Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen speichern dürfen. Im Einzelnen geht es um die Frage, ob eine Wirtschaftsauskunftei Informationen aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte unverändert in private Verzeichnisse übernehmen darf, ohne dass bei der Auskunftei ein konkreter Anlass zur Datenspeicherung besteht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden möchte wissen ob diese Datenspeicherung zulässig ist und wenn ja für wie lange.
Am 31. Januar 2020 um Mitternacht (MEZ) verließ das Vereinigte Königreich mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens die Europäische Union und wurde zu einem Drittland. Damit begann ein Übergangszeitraum, der am 31. Dezember 2020 endete. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat im Jahr 2018 verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft.
Bereits im Juni 2021 haben wir in einem
Im Jahr 2018 führte die Europäische Union die Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO), um den Datenschutz europaweit einheitlich zu regeln und somit einen neuen rechtlichen Standard herzustellen. Doch die Umsetzung der DSGVO bringt nach wie vor rechtliche Probleme mit sich, die im Zweifel der Europäische Gerichtshof (EuGH) lösen muss. So auch ein einem aktuellen Zivilverfahren, in dem der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) dem EuGH eine Reihe von Rechtsfragen zur Datennutzung von Facebook vorlegt.