Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk teilte am 9. August 2021mit, dass sie mehrere Berliner Unternehmen wegen Verstößen gegen den Datenschutz verwarnt hat. Grund für die Verwarnungen waren vor allem der rechtswidrige Einsatz von Webtrackern und Drittdiensten auf Webseiten. Rund 50 Unternehmen erhalten ein Schreiben, in dem die Aufsichtsbehörde diese zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen an das Webtracking auffordert. Kommen die Unternehmen der Aufforderung nicht nach, so wird die Aufsichtsbehörde ein förmliches Prüfverfahren einleiten, welches je nach Ausgang auch zu einem Bußgeld führen kann.
Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und den Hinweisbriefen der Aufsichtsbehörde.

Jeder kennt sie von Webseiten: Cookie-Banner. Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung müssen Nutzer von Webseiten Cookies aus- und abwählen. Die europäische Datenschutzorganisation
Aufgrund der Entscheidung "Schrems II" des Europäischen Gerichthofs vom 16.07.2020 (Az.: C-311/18) dürfen Datenübermittlungen in die USA nicht länger auf Grundlage des EU-US Privacy Shields erfolgen. Um nun datenschutzrechtkonform Daten in die USA (oder ggf. auch andere Drittstaaten) transferieren zu können, können beispielsweise die von der EU vorgesehenen Standarddatenschutzklauseln verwendet werden. Diese sind aber insbesondere im Falle der USA um zusätzliche Maßnahmen zu erweitern, wenn im Empfängerstaat kein gleichwertiges Datenschutzniveau herrscht.
Die europäische Kommission hat Ende Juni kurz vor Ablauf der Frist einen Angemessenheitsbeschluss bezüglich der Datenexporte nach Großbritannien verabschiedet. Die Kommission stellt damit fest, dass nach ihrer Ansicht das Datenschutzniveau in Großbritannien auf einem gleich hohen Schutzniveau wie in der Europäischen Union ist.
Die Datenschutz Aufsichtsbhörden mehrerer deutscher Länder haben seit dem August 2020 die Internetseiten von Medienunternehmen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Webservices von Dritten (sog. Drittdienste) untersucht. Insgesamt wurden dabei 49 Internetangebote von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden technisch untersucht. 
Die Europäische Kommission hat am vergangenen Freitag (04.06.2021) neue Standarddatenschutzklauseln (SCC) verabschiedet und übt somit erstmalig ihre Rechte laut Art. 28 Abs. 7 DSGVO aus. Die neuen Standarddatenschutzklauseln und deren Erwägungsgründe finden Sie auf der
Immer mehr nationale, als auch internationale Behörden sanktionieren konsequent Datenrechtsverstöße. Auch die Dating-App „Grindr“ traf es nun. Die norwegische Datenschutzbehörde „Datatilsynet“ verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von knapp 10 Millionen Euro. Grund war die rechtswidrige Weitergabe sensibler Nutzerdaten.