Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 5.9.2017 (Az.: 61496 / 08) festgestellt, dass ein Arbeitgeber, selbst wenn eine IT-Benutzerordnung wirksam in das Arbeitsverhältnis einbezogen wurde, die die private Internetnutzung untersagt, nicht ohne weiteres berechtigt, die Nutzung des Internet-Anschlusses durch die Mitarbeiter zu überwachen.
Sachverhalt - Was war passiert?
Der Kläger wurde 1979 in Bukarest, Rumänien, geboren. Vom 01.08.2004 bis 06.08.2007 war er in einem privaten rumänischen Unternehmen als Verkäufer angestellt. Der Arbeitgeber forderte ihn auf , ein Nutzerkonto bei dem "Yahoo Messenger", einem instant messaging Dienst zu eröffnen.
Der Kläger hatte schon ein privates Yahoo Messenger-Konto, eröffnete aber noch ein dienstliches Yahoo-Messenger Konto.
Lesen Sie nachfolgend, wie es zu dem Verfahren vor dem EGMR kam und wie der EGMR seine Entscheidung argumentierte.