Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hat am 30. Mai den 26. Tätigkeitsbericht ihres Hauses an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben. Laut dem Tätigkeitsbericht haben in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20.000 Bundesbürger Beschwerden und Fragen an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestellt
Im Fokus der Anfragen standen die Reform des deutschen und europäischen Datenschutzrechts und die seit 2016 geltende Unabhängigkeit als Oberste Bundesbehörde. Weitere Informationen über den Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sowie den Tätigkeitsbericht 2015/2016 selbst, finden Sie hier.
Bildquelle: Presse - Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) - https://www.bfdi.bund.de
Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht).
Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.