[UPDATE 01.02.2022]Der Verwaltungsgerichtshof Hessen, hat am 17.01.2022 unter dem Aktenzeichen 10 B 2486/21 in der nächsten Instanz entschieden, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in Sachen Cookiebot aus formellen Gründen aufgehoben wird, da die Frage der Vereinbarkeit des Cookie-Consent-Tools Cookiebot mit der DSGVO nicht für ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren geeignet ist. Nun muss das Verwaltungsgericht in einem Hauptsacheverfahren nochmals entscheiden. Bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht, können noch einige Monate vergehen. Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des VGH Hessen vom 17.01.2022 bzgl. der DSGVO-Konformität von Cookie-Bot [/UPDATE]
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem Eilverfahren Anfang Dezember 2021 auf Antrag eines Internetnutzers hin im Beschlussweg entschieden, dass die Hochschule Rhein-Main das Cookiebanner des dänischen Anbieters „Cookiebot“ auf ihrer Internetpräsenz aufgrund fehlender Datenschutzkonformität des Cookiebot Cookiebanners nicht nutzen darf. Die Antragsgegnerin kann gegen den Beschluss binnen zwei Wochen noch Beschwerde erheben, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden würde.
Als datenschutzwidrig wertete das Verwaltungsgericht dabei, dass beim Laden des Cookiebanners ein sogenanntens „Content Delivery Network“ (auch „CDN“ genannt) des US-amerikanischen Anbieters „Akamai“ eingebunden war. Durch den Einsatz des CDN können die Ladezeiten eines Webservices, hier des Cookiebanners von Cookiebot, reduziert werden.
Lesen Sie nachfolgend eine Zusammenfassung des Beschlusses des VG Wiesbaden bzgl. des Verbots des Einsatzes von Cookiebot und finden Sie den Volltext des Beschlusses.