Kontaktformular auf Internetseite muss in der Datenschutzerklärung erwähnt werden! OLG Köln, Urteil vom 11.03.2016 - Az.: 6 U 121/15

Der Betreiber einer Website mit einem Kontaktformular muss den Nutzer auf die Speicherung von personenbezogenen Daten hinweisen. Dies hat das OLG Köln nun mit Urteil vom 11.03.2016 (Az.: 6 U 121/15). Eigentlich ist diese Entscheidung wenig überraschend, denn die Rechtslage ist schon seit Jahren klar.

Daher verwundert es, dass dieser Rechtsstreit überhaupt vor Gericht landete und auch noch in die Berufung ging. Das Gericht stellt auch klar, dass die Aufklärung auch erfolgen muss, wenn sich aus dem Kontaktformular auf der Website selbst ergibt, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert werden.

Stellt der Seitenbetreiber keine ausweichende Datenschutzerkärung bereit, so handelt er wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Die Datenschutzerklärung muss den Nutzer darüber aufklären, dass die Daten gelöscht und gesperrt werden können. Begründet wird dies damit, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes verbraucherschützend seien und zugleich wettbewerbsbezogene Marktverhaltensregeln darstellen.

Übrigens! Wenn Sie einen Website-Check über unsere Tochtergesellschaft, die Website-Check GmbH gebucht haben, oder uns in der Vergangenheit selbst mit der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung beauftragt haben, haben Sie kein Problem. Wir berücksichtigen die Formulare auf den Websites, die wir prüfen bereits seit Jahren in der Datenschutzerklärung.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie - hier - !

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.