Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bunds und der Länder: "Prüfmaßstäbe für "Pur-Abo-Modelle"

30. März 2023

PRESSEMITTEILUNG

der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 29.03.2023

Prüfmaßstäbe für „Pur-Abo-Modelle“ auf Websites Seit einiger Zeit werden insbesondere auf Medienwebsites vermehrt sogenannte „Pur-Abo-Modelle“ angeboten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat nun ihren Beschluss zur „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“ vom 22.03.2023 veröffentlicht.

Bei einem „Pur-Abo-Modell“ werden den Nutzenden einer Website über ein Einwilligungsbanner üblicherweise zwei Wahlmöglichkeiten gegeben, um die Inhalte der Website lesen zu können: Entweder schließen sie ein „Pur-Abo“ ab, oder sie willigen – ohne „Pur-Abo“ – ein, dass ihre Daten für profilbasierte und individualisierte Werbung genutzt werden dürfen.

Nur wenn das „Pur-Abo“ gewählt wird, kann die Website ohne Nachverfolgen ihres Verhaltens, individuelle Profilbildung und personalisierte Werbung genutzt werden. Die Nutzenden zahlen also nicht für die Inhalte auf der Website, wie z. B. Zeitungsartikel, sondern dafür, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung nicht durch digitales Marketing monetarisiert werden. Die Aufsichtsbehörden erhalten seit der Einführung der ersten „Pur-Abo-Modelle“ regelmäßig Beschwerden über Websites, die diese Modelle anbieten.

Die Datenschutzkonferenz hat nun in ihrem Beschluss zur „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“ die Anforderungen an „Pur-Abo-Modelle“ konkretisiert und festgelegt. Der Beschluss kann in der Praxis als Hilfestellung für die konkrete Ausgestaltung eines „Pur-Abo-Modells“ dienen. Insbesondere stellt die Datenschutzkonferenz mit dem Beschluss fest, dass die Nachverfolgung von Nutzerverhalten (Tracking) grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden kann, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dieses bezahlpflichtig ist. Soweit mehrere Verarbeitungszwecke vorliegen, müssen Einwilligungen granular erteilt werden können. Mit dem Beschluss werden die Prüfmaßstäbe der Datenschutzaufsichtsbehörden in Beschwerdeverfahren für die Öffentlichkeit deutlich transparenter.

Der Beschluss „Bewertung von Pur-Abos auf Websites“ ist veröffentlicht

unter:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/DSK_Beschluss_Bewertung_von_Pur-Abo-Modellen_auf_Websites.pdf

Weitere Informationen zur Datenschutzkonferenz, dem Zusammenschluss der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, erhalten Sie unter: www.datenschutzkonferenz‐online.de

Kontakt:

Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2023

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98

24103 Kiel

Telefon: 0431 988 1289

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Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.