Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Professor Ulrich Kleber, hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Ein entsprechendes Schreiben hat der BfDI an das BPA verschickt und dem Amt eine Frist von vier Wochen eingeräumt, um den Bescheid umzusetzen.
Ulrich Kleber erklärt (Der BfDI, 22.02.2023, BfDI untersagt Betrieb der Fanpage der Bundesregierung [Pressemitteilung 06/2023] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/06-Untersagung-Betrieb-Fanpage-BReg.html):
"Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz. Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich. Ich finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“
Laut dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Betreibern von Facebook-Fanpages und Meta für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Das Bundespresseamt (BPA) als Verantwortlicher konnte keinen ausreichenden Nachweis über die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze erbringen und hat keine wirksame Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Darüber hinaus fehlt es an einer wirksamen Einwilligung zur Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien auf der Facebook Fanpage. Das BPA hat einen Monat Zeit, um gegen den Bescheid des BfDI zu klagen.
Die gesamte Pressemitteilung des BfDI finden Sie hier: BfDI - Pressemitteilungen - BfDI untersagt Betrieb der Fanpage der Bundesregierung.