In seinem Urteil C-280/08 P. vom 14.10.2010 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG ihre beherrschende Stellung auf den Märkten für Festnetz-Telefondienste in Deutschland missbraucht hat. Dies äußere sich in einem Erheben von höheren Entgelten für den Zugang ihrer Mitbewerber zum Netz. Als Folge dieser Preiserhöhung sind die Wettbewerber der Deutschen Telekom somit gezwungen ihren Endkunden höhere Entgelte zu berechnen als die Deutsche Telekom ihren eigenen Endkunden in Rechnung stelle.