Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0): Neue Wege für digitale Verwaltungsleistungen

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Behördengänge bleiben vielerorts analog und können nicht digital erledigt werden. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer Lösung.

Die Ampel-Koalition plant derzeit eine Überarbeitung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) als Antwort auf die Herausforderungen. Ein zentraler Aspekt ist das geplante Recht auf digitale Verwaltungsleistungen, das ab 2028 vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt werden kann.

 

Durchsetzung des Rechtsanspruchs: Druck zur Umsetzung erhöhen

Der Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen soll Bürgerinnen und Bürgern das Recht geben, diese online in Anspruch zu nehmen. Dies wird als strategischer Hebel betrachtet, um den Druck zur zügigen Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung zu erhöhen. Der Rechtsanspruch erstreckt sich nicht auf Leistungen, die aus "technischen und rechtlichen" Gründen nicht digital bereitgestellt werden können oder nur selten genutzt werden. Ebenso ist es nicht möglich, Schadenersatz einzuklagen. Innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen. Diese Schnittstellen könnten nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Ländern und Kommunen Impulse für die Digitalisierung setzen. Der Gesetzentwurf betont die Verwendung offener Standards und priorisiert den Einsatz von Open-Source-Software. Dies soll die Transparenz fördern und sicherstellen, dass die Software frei zugänglich ist und modifiziert werden kann.

Orientierung am Online-Banking: Verbessertes Log-in und Sicherheitsniveau

Ein vereinfachtes Log-in für das zentrale Bundeskonto (Bund-ID), inspiriert von Online-Banking-Praktiken, soll die Akzeptanz steigern. Zudem orientiert sich das Sicherheitsniveau am bewährten Verfahren im Online-Banking. Um Gebühren auf Ämtern einfacher zu entrichten, sollen Behörden zudem verschiedene Zahlungswege anbieten, darunter auch digitale Verfahren wie PayPal, Apple Pay und Google Pay. Der übliche Weg der Bezahlung in der Amtsstelle oder auf Rechnung bzw. Vorkasse soll durch die Anpassung erweitert werden.

Status quo: Rückstand bei der Digitalisierung der Verwaltung

Die bisherige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes blieb hinter den Erwartungen zurück. Eine erste Version verpflichtete Behörden, bis Ende 2022 zahlreiche Services online verfügbar zu machen, was jedoch nicht ausreichend umgesetzt wurde. Die meisten Behörden in Deutschland sind noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Fast jedem von uns dürften Fälle bekannt sein, in denen die Verwaltung nicht digital funktioniert.

Fazit: Handlungsbedarf und erwartete Fortschritte

Die geplante Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) adressiert die Defizite in der digitalen Verwaltung. Die vorgesehenen Maßnahmen, darunter das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen und die Festlegung von Standards, zeigen den Willen zur Verbesserung. Es bleibt zu hoffen, dass diese Schritte effektiv dazu beitragen, die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen.

Autor: Diplomjurist Benjamin Schmidt - Leiter Team Onlinerecht

Bildquelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Benjamin Schmidt
Benjamin Schmidt
Counsel - Dipl. Jur. - Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Herr Schmidt gehört der DURY GRUPPE bereits seit Juni 2015 an und ist seit Januar 2016 Mitarbeiter bei DURY LEGAL. Neben seiner juristischen Ausbildung ist Herr Schmidt auch zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). In dieser Funktion betreut er unsere Mandanten im Bereich E-Commerce, Datenschutz und IT-Recht.