OLG Köln: Konkludente Einwilligung in Suchmaschinenverwendung durch Einstellen eines Fotos ins Facebook-Profil

Gesetz_kleinMit Urteil vom 9.2.2010 - Az.: 15 U 107/09 - hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass das Einstellen von Fotos in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook oder studiVZ) eine stillschweigende Einwilligung für die Verwertung dieser auf Personensuchmaschinen ist. Das Gericht präzisierte jedoch, dass es sich nur um eine stillschweigende Einwilligung handle, wenn die Fotos ungeschützt in den sozialen Netzwerken eingestellt würden.

OLG Hamburg entscheidet wann die Verwendung eines Domainnamens kennzeichenmäßig und markenrechtsverletzend ist

Gesetz_kleinMit Urteil vom 28.10.2010 - Az.: 3 U 206/08 - hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass der Gebrauch eines fremden Geschäftskennzeichens als E-Mail-Adresse oder Domainnamen grundsätzlich kennzeichenverletzend sein kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im konkreten Fall wurde eine Rechtsverletzung durch Domainweiterleitung allerdings mangels markenmäßiger Benutzung der fremden Kennzeichens abgelehnt.

OLG Frankfurt a.M.: Informationen dürfen nicht im Mouseover-Effekt versteckt werden

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat in seiner Entscheidung vom 23.2.2011 - Az. 6 W 111/10 - festgestellt, dass es nicht genügt, einen aufklärenden Hinweis, der eine unzulässige Werbeaussage wettbewerbskonform werden lässt, mittels eines Mouseover-Effekts auszugestalten.

BGH: kurzfristige Speicherung dynamischer IP-Adressen ist - unter bestimmten Umständen - zulässig

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In seinem Urteil vom 13.1.2011 – Az.: III ZR 146/10 - hat der Bundesgerichtshof die kurzfristige Speicherung von IP-Adressen gem. § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) für zulässig erklärt, wenn diese zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen erforderlich sei und die Speicherung  zur Abwehr von abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebes diene.

Die Sache wurde sodann an die Voinstanz zur Entscheidung durch das OLG Frankfurt zurückverwiesen (Az.: 13 U 105/07)

[UPDATE 17.06.2011]

Wie die Internetseite Daten-Speicherung.de meldet, unterbreitete das OLG Frankfurt den Parteien in einem Verhandlungstermin am 08.06.2011 nun den Vorschlag, die Deutsche Telekom AG solle sich durch Vergleich freiwillig verpflichten, die dem Kläger zugewiesenen dynamischen IP-Adressen "unverzüglich nach Beendigung der Internetverbindung zu löschen, längstens aber in einem Zeitrahmen von 6 – 24 Stunden", wobei die genaue Stundenzahl noch auszuhandeln wäre. Die Parteien sollten sich des weiteren verpflichten, den Inhalt des Vergleiches gegenüber Dritten nicht offenzulegen. Die Deutsche Telekom AG lehnte den Vorschlag mit dem Argument der "Präzedenzwirkung einer solchen Einigung" ab. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde daraufhin auf den 21.09.2011 bestimmt.

Aus dem Vergleichsvorschlag könnte man schlussfolgern, dass das OLG Frankfurt die gesetzlich geforderte "unverzügliche" Löschung mit Verbindungsende (§ 96 TKG) dahin auslegt, dass alle Datenspuren spätestens nach 6-24 Stunden gelöscht sein müssen.

 

LG Düsseldorf: Erstattung von Abmahnkosten nur bei Verfolgung des Unterlassungsanspruchs

Gesetz_kleinIn seinem Urteil vom 19.1.2011 - Az.: 23 S 359/09 - hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass es für die Erstattung der Abmahnkosten notwendig ist, dass der Abmahner seine Ansprüche weiterverfolgt. Distanziert der Abmahner sich nach erfolgloser Abmahnung grundlos von seinem Unterlassungsanspruch, so stehen ihm im Nachhinein keine Aufwendungen für die Abmahnung zu.

OLG Hamburg entscheidet über die Verwendung eines fremden Unternehmensnamens sowohl im URL-Pfad als auch im Title-Tag

In seinem Beschluss vom 2.3.2010 - Az.: 5 W 17/10 - hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die unberechtigte Benutzung von fremden Firmennamen im Quelltext einer Website als Titel oder im URL-Pfad der Website markenrechtswidrig ist, sofern kein tatsächlicher Bezug zu dem Firmennamen besteht.

OLG Frankfurt a.M. zum Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

Nach § 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) dürfen „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“. Die Einwilligung gilt „im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt“.

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M.  hat sich in seinem Urteil vom 24.2.2011 – Az.: 16 U 172/10 – nun mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung des Abgebildeten in die Veröffentlichung von Bild-, Video- oder anderen Materialien widerrufen werden kann.

BGH: Opt-in-Erklärung bei Telefonwerbung und E-Mail-Werbung

Im vorliegenden Fall hatte eine Zeitschrift ein Preisausschreiben veranstaltet, bei dem die Leser einen Sachpreis sowie Gutscheine gewinnen konnten. Hierzu wurde eine an den Verlag adressierte Gewinnspielkarte in der Zeitschrift beigefügt. Der Teilnehmer sollte auf der Karte seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer eintragen, wobei sich unter der Telefonnummernzeile ein Hinweis befand der besagte: "Tel. (z.B. zur Gewinnbenachrichtigung u. für weitere interessante telef. Angebote der Zeitschrift)."

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Internet-Sperren unzulässig

BVerfG: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde des AK Zensur - Beschwerde nicht ausreichend begründet und Subsidiaritätsgrundsatz verletzt

Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Mitglieder des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) gegen das Zugangserschwerungsgesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie ist gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde mit Entscheidung vom 21.04.2011 bereits als unzulässig zurückgewiesen und nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 508/11).

Das BVerfG hielt die Begründung der Verfassungsbeschwerde schon formell nicht für ausreichend, außerdem vertrat das BVerfG die Auffassung, die Beschwerdeführer hätten zunächst vor einfachen Gerichten klagen müssen.

 

BGH: "Heise vs. Musikindustrie" - Entscheidungsgründe veröffentlicht: Urteil des I. Zivilsenats vom 14.10.2010 - I ZR 191/08

BGH-Urteil des I. Zivilsenats vom 14.10.2010 - I ZR 191/08

Nachdem die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem lange währenden Rechtsstreits zwischen dem Heise Verlag (www.heise.de) und der Musikindustrie bereits im Oktober 2010 veröffentlicht wurde, hat der BGH nun auch die schriftliche Begründung seiner Entscheidung zum Abruf auf seinen Internetseiten bereit gestellt.

Kern des Streits war die Frage, ob im Rahmen einer Online-Presseberichterstattung auch Links gesetzt werden dürfen, wenn die Linksetzung nicht zwingend notwendig ist und der Inhalt der verlinkten Seite ggf. ein Produkt bewirbt, das in Deutschland nicht vertrieben werden dar.

Bereits im Oktober 2010 hat der BGH entschieden, dass dass der Heise-Verlag "im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung" Links setzen darf, auch wenn auf der verlinkten Seite eine Software angeboten wird, die Urheberrechtsverletzungen ermöglicht.

Links auf fremde Inhalte werden von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst, wenn sie "einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen".

Der Grundrechtsschutz erstreckt sich nach Ansicht des BGH "nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form der Meinungsäußerung oder Berichterstattung; zum Recht auf freie Presseberichterstattung gehört gleichfalls neben der inhaltlichen die formale Gestaltungsfreiheit".

Es wäre schön, wenn dies auch einmal die Hamburger Gerichte zur Kenntnis nehmen würden!

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