Markenrechtliche Aspekte von Google-Adwords - Markenrecht - Abmahnung - Rechtsanwalt

google-adwords-logoSeit dem 14. September 2010 gelten die neuen Regeln zur Nutzung des Google-AdWords-Programms, die sog. AdWords-Markenrichtlinie. Auf Grund einer Rechtsprechungsänderung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erlaubt Google den Werbetreibenden nun, geschützte Begriffe als Keywords zu verwenden (EuGH, C-2236-08 vom 23.03.2010). Gibt der Nutzer einen markenrechtlich geschützten Begriff bei der Google-Suche ein, werden ihm nun auch relevante Anzeigen von Konkurrenten angezeigt. Bislang konnten Markeninhaber ihre markenrechtlich geschützten Begriffe bei Google sperren lassen, um die Anzeige fremder Werbung zu verhindern. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Trotz dieser erheblichen Liberalisierung bei der Nutzung von fremden Marken als Keywords bei Google-AdWords, ist allerdings nicht alles erlaubt. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen über die Änderungen durch die neue Google-Markenrechtsrichtlinie:

Wir sind dabei: Vereinsgründung Medien- und IT-Region Trier-Luxemburg macht Nägel mit Köpfen

mitt_kleinWir sind Gründungsmitglied des Vereins des Medien- und IT-Netzwerks Trier-Luxemburg (i.G.). Am Dienstag, 18.01.2011 haben sich zahlreiche Unternehmen aus der Region Trier-Luxemburg dazu entschlossen aus dem Medien- und IT-Netzwerk der Region Trier (MITT) in einen eingetragenen Verein zu überführen. Die Eintragung in das Vereinsregister wird in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Medien- und IT-Netzwerk der Region Trier (MITT), das Ende 2008 unter der Federführung des von der IHK und HWK getragenen EIC Trier federführend initiiert wurde, wird damit zum Verein „Medien- und IT-Netzwerk Trier-Luxemburg.“

Mit diesem Schritt wird die branchen- und grenzübergreifende Kooperation der Vereinsmitglieder auf eine noch professionellere Basis gestellt als bisher. Vor der Vereinsgründung bestand zwar schon ein reger Meinungs- und Informationsaustausch zwischen rund 80 regionalen Unternehmen und Dienstleistern der Medien- und IT-Branche, jedoch bislang ohne eigene Rechtsform.

Landgericht Düsseldorf: Keine Impressumpflicht für Baustellenseiten

Gesetz_kleinMit Urteil vom 15.12.2010 (Az.12 O 312/10) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass für Baustellenseiten kein Impressum gem. § 5 TMG erforderlich ist. Jedoch gilt diese Entscheidung des Gerichts nur für bestimmte Baustellenseiten, die gewissen Anforderungen entsprechen.

Urheberrechtlicher Schutz für grafische Benutzeroberflächen EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-393/09*

Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich in einer Entscheidung vom 22.12.2010 – C-393/09 – mit der Frage, ob eine grafische Benutzeroberfläche eine Ausdrucksform eines Computerprogramms ist, und ob sie somit den urheberrechtlichen Schutz für Computerprogramme genießt.

Im Ergebnis verneint der EuGH die Einordnung einer grafischen Benutzeroberfläche (Screen Design) als Computerprogramm, so dass dem Bildschirm-Design nicht der Sonderschutz des Rechtsschutzes von Computerprogrammen zu Gute kommt.

Letztlich ist also entscheidend, ob eine bestimmte grafische Gestaltung einer Benutzeroberfläche ausreichende Schöpfungshöhe besitzt.

Amtsgericht München: Bestellbestätigung eines Onlineshops - Webshop

Dem Urteil vom 4.2.2010 - 281 C 27753/09 - des Amtsgerichts München war ein Streit vorausgegangen, in dem der Kläger in einem Onlineshop Geräte bestellte. Der Beklagte übersandte daraufhin Bestellbestätigungen. Danach übersandte der Beklagte anstatt der bestellten Geräte Ersatzakkus für diese. Außerdem erhielt der Kläger eine Rechnung für die nicht gelieferten Geräte. Nun forderte der Kläger Lieferung der bestellten Geräte.

BGH: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen

bgh_logoIn einem Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10; V ZR 45/10; V ZR 46/10 beschäftigte sich der BGH mit der Frage, ob eine Stiftung die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmmaterial  der von ihr verwalteten Anlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen kann.

Prüfungspflichten eines Share-Hosters bei Urheberrechtsverletzungen - Rapidshare - Share.cx - Megaupload

UPDATE: September 2013:

Der BGH hat in einem neuen Urteil die Prüfpflichten für Share-Hostings-Dienste weiter verschärft. Lesen Sie alle weiteren Details zur Entscheidung des BGH in unserem neuen Blogbeitrag.


In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat sich nun das Landgericht Düsseldorf mit der Problematik auseinander gesetzt, welche Anforderungen und Prüfungspflichten ein Share-Hoster (wie z.B. Rapidshare, Megaupload, etc.) zu beachten hat, wenn dieser Anreize schafft auch illegale Daten auf seinem Server zum Download anzubieten, die dann wiederum über Portale wie z.B. boerse.bz oder ehemals in der sog. Börse des bekannten Gulli-Boards mit Links auffindbar gemacht werden.

Einführung neuer Top Level Domains (TLD´s) verschoben

icann-logoDie zum 30.Mai 2011 geplante Einführung neuer TLD´s hat sich erneut verzögert. Der Entschluss neu- und unbegrenzt viele TLD´s einzuführen ist beschlossene Sache. Jedoch stellt der Inhalt des Bewerberhandbuchs (TLD Applicant Guidebook), in dem das Zulassungsverfahren im Detail geregelt ist, den Grund der Verzögerung dar.

Aufgrund eines Kommuniqué´s des Regierungsbeirates GAC (Governmental Advisory Committee) hat die Internetverwaltung ICANN die Endfassung des Bewerberhandbuchs vertagt und ihren Inhalt zum Diskussionsgegenstand gemacht.

BGH: FAZ und SZ gegen Perlentaucher - Verwendung von Kurzzusammenfassungen im Internet - Zitatrecht

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Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Rechtsstreitigkeiten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) gegen den Betreiber der Internetseite „Perlentaucher.de“  über die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Kurzzusammenfassungen von Zeitungsartikeln entschieden bzw. einzelne Rechtsfragen an das zuständige Obergericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen (Az.: I ZR 12/08 und I ZR 13/08) vom 01.12.2010).

Urteil des OLG Braunschweig (2 U 113/08) zur Verwendung von Google-AdWords

google-adwords-logoNachdem am 14. September 2010 die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords in Kraft getreten ist, können Unternehmen, die bei Google Anzeigen schalten, markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywords benutzen. Soweit im Einzelfall nicht der Eindruck entsteht, die Anzeige stamme von dem fremden Markeninhaber (Zuordnungsverwirrung), dürfen sogar fremde Marken in dem Anzeigentext selbst genannt werden. Dies war in Europa bislang nicht möglich, da Google befürchtete, für Markenrechtsverletzungen in die Haftung genommen zu werden.

 

Das OLG Braunschweig (2 U 113/08) hat nun am 24. November 2010 folgende abweichende Rechtsansicht geäußert. Es ist zu erwarten, dass der BGH das Urteil aufheben wird.