UPDATE September 2013:
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem neuen Urteil mit den Prüfpflichten für Anbieter von File-Hosting Services befasst. Nähere Informationen zur Entscheidung finden Sie in unserem neuen Blogbeitrag.
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Der Bundesgerichtshof hat sich in einem neuen Urteil mit den Prüfpflichten für Anbieter von File-Hosting Services befasst. Nähere Informationen zur Entscheidung finden Sie in unserem neuen Blogbeitrag.
BESCHLUSS vom 02.03.2010 - Az. 5 W 17/10
(Leitsätze RA Dury)
1. Es stellt bereits eine kennzeichenmäßige Benutzung da, wenn der Betreiber einer Internetseite im für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren HTML-Text einer Internetseite ein fremdes Kenzeichen als Suchwort verwendet, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag)
2. Erst recht liegt durch die Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in einer URL eine kennzeichenmäßige Benutzung vor, es sei denn die URL besitzt keinen Aussagegehalt. Dies ist aber bei der vollständigen Wiedergabe eines Unternehmenskennzeichens nicht der Fall.
BGH, Urteil v. 04.03.2010, Az. III ZR 79/09
Leitsätze des Gerichts:
Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.
Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet.
LG München I, Urt. v. 12.05.2009, AZ: 28 O 398/09
URTEIL
(…)
wegen Forderung
erläßt das Landgericht München I, 28. Zivilkammer, durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Stackmann, Richterin am Landgericht Dr. Blaschke und Richterin am Landgericht Dr. Lutz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12.5.2009 folgendes
§§ 823 I und II, 1004 BGB; §§ 22, 23 KUG
(Leitsatz RA Dury)
Die Veröffentlichung von Fotografien als Profilbilder oder in öffentlich zugänglichen Bildergalerien von sozialen Netzwerksen, wie z.B. Facebook ist als stillschweigende Einwilligung in den Zugriff und die Veröffentlichung durch (Personen-) Suchmaschinen einzuordnen. Der Nutzer ist angehalten die entsprechenden Datenschutzeinstellungen der sozialen Netzwerke so einzustellen, dass Suchmaschinen die Fotografien nicht indizieren können.
OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010 - 15 U 107/09 (LG Köln)
§ 97 UrhG; § 249 BGB
Leitsätze von RA Dury
1. Der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses trägt die sekundäre Darlegungslast bzgl. der Mitbenutzer seines Internetanschluss, er muss also dazu vortragen, welche Personen üblicherweise Zugriff auf den Anschluss haben.
2. Eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechteinhaber und dem Abmahnanwalt, nach der für die außergerichtliche Tätigkeit lediglich ein geringes Pauschalhonorar fällig wird, begründet lediglich einen Schaden in Höhe eben dieses geringeren Pauschalhonorars. Der Rechtsverletzer schuldet also nicht das nach dem RVG berechnete Honorar.
AG Frankfurt/M., Urteil vom 29.1.2010 - 31 C 1078/09 – 78 (nicht rechtskräftig)
§ 7 Absatz 2 Nr. 3 UWG
1.Für E-Mail-Werbung reicht auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr kein mutmaßliches Einverständnis aus. Auch nach der alten Rechtslage war ein ausdrückliches oder zumindest ein konkludentes Einverständnis erforderlich. Dies gilt auch nach dem neuen UWG.
§§ 307, 312c, 312d, 346, 355, 356, 357 BGB; §§ 1, 14 BGB-InfoV
Amtliche Leitsätze
1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand: „[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.”
2. Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ableiten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht.
UWG §§ UWG § 3, UWG § 4 Nr. 10, UWG § 8; LuftVG § LUFTVG § 21; GWB § GWB § 19 Abs. GWB § 19 Absatz 2
1. Luftfahrtunternehmen, die internetgestützte Flugbuchungssystem anbieten, aber deren kommerzielle Nutzung zum Zweck des Weiterverkaufs der Flugtickets nicht gestatten, können Ansprüche aus unlauterer Mitbewerberbehinderunggem. § 4 Nr. 10 UWG geltend machen. Die kommerzielle Buchung zwecks Weiterverkaufs in Kenntnis des entgegenstehenden Willens des Luftfahrtunternehmens stellt eine Form des Schleichbezugs dar.
Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die im deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) von der großen Koalition im Jahr 2007 eingeführte Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Umsetzung verfassungswidrig ist. Die Regelungen des TKG zur anlasslosen Speicherung der Verkehrsdaten sämtlicher Nutzer elektronischer Telekommunikationsdienste gem. § 113a, §113b TKG treten mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Wie ca. 35.000 andere Bundesbürger hatte sich Rechtsanwalt Dury LL.M. im Jahr 2007 der nun erfolgreichen Verfassungsbeschwerde als Beschwerdeführer angeschlossen.