HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
BESCHLUSS vom 02.03.2010 - Az. 5 W 17/10
(Leitsätze RA Dury)
1. Es stellt bereits eine kennzeichenmäßige Benutzung da, wenn der Betreiber einer Internetseite im für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren HTML-Text einer Internetseite ein fremdes Kenzeichen als Suchwort verwendet, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag)
2. Erst recht liegt durch die Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in einer URL eine kennzeichenmäßige Benutzung vor, es sei denn die URL besitzt keinen Aussagegehalt. Dies ist aber bei der vollständigen Wiedergabe eines Unternehmenskennzeichens nicht der Fall.


BGH, Urteil v. 04.03.2010, Az. III ZR 79/09
Vom 2. bis 6. März 2010 fand die Cebit 2010 statt. Das Saarland und Rheinland-Pfalz waren mit Ausgründungen und Forschungsprojekten der universitätsnahen Institute in Halle 9 mit jeweils einem Pavillion im Futurepark vertreten. In Halle 5 präsentierten sich unter dem Motto "IT-saarland" zahlreiche mit dem Saarland vebundene IT-Firmen, wie z.B.