OLG Köln: Ebay Bewertung, "Zoll kassiert zusätzlich 19%"

§ 278 BGB

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Schuldner Anlass für die Befürchtung gegeben hat, er werde die von ihm übernommene Unterlassungsverpflichtung nicht erfüllen.

 

 

2. Eine Erklärung, eine bei eBay eingestellte Bewertung eines Produktangebots des Gläubigers zukünftig zu unterlassen, enthält jedenfalls dann keine Garantiezusage, der Eintrag werde umgehend gelöscht, wenn auch dem Gläubiger bekannt ist, dass entsprechende Löschungsbegehren bei eBay auf Umsetzungsschwierigkeiten stoßen können. Die dann allerdings bestehende Verpflichtung, alles Erforderliche zu tun, um eBay zu einer Löschung der Bewertung zu veranlassen, kann auch durch - entsprechend nachdrückliche - E-Mails erfüllt werden; eine Aufforderung durch eingeschriebenen Brief ist nicht unabdingbar. Im Rahmen der umschriebenen Verpflichtung des Unterlassungsschuldners ist eBay nicht dessen Erfüllungsgehilfe.

 

(amtliche Leitsätze)

 

OLG Köln, Urteil vom 11.03.2009 - 6 U 222/08