Leitsatz von Rechtsanwalt Thomas Reiter, Kanzlei DURY:
Internet-Diensteanbieters sind rechtlich nicht verpflichtet, den Kunden dynamisch vergebene IP-Adressen nach Beendung der Verbindung sofort zu löschen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil (Aktenzeichen 13 U 105/07) eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung der IP-Adressen nach Beendigung der Verbindung hat.