Leitsatz von Rechtsanwalt Thomas Reiter, Kanzlei DURY:
Internet-Diensteanbieters sind rechtlich nicht verpflichtet, den Kunden dynamisch vergebene IP-Adressen nach Beendung der Verbindung sofort zu löschen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil (Aktenzeichen 13 U 105/07) eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung der IP-Adressen nach Beendigung der Verbindung hat.

Leitsatz von ref. iur. Thomas Reiter.:
Zum 08.06.2010 hat das Deutsche Patent und Markenamt die Marke "DURY" für die Klassen 45, 16, 35, 36, 41, 42 eingetragen.
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr
1. One-Clicke-Hoster (Sharehoster) wie Rapidshare.com oder Megaupload.com, bei denen die Nutzer Daten auf den Servern des Diensteanbieters ablegen und Dritten mittels eines Links zur Verfügung stellen können, haften weder als Täter noch als Teilnehmer von über diese Dienste begangenen Urheberrechtsverletzungen;