§§ 5, 15, 23 Nr. 2 MarkenG ; §§ 12, 823 Abs. l, 1004 BGB ; §§ 22, 23 KUG ; Art. 5 Abs. 3 GG
1. Nach dem Tod des weltbekannten Popstars Michael Jackson unter der Bezeichnung „A Tribute to Michael Jackson, King of Pop The Show” durchgeführte künstlerische Showveranstaltungen, bei denen ein Double Michael Jackson imitiert, sowie die Werbung für diese Veranstaltungen mit Abbildungen des Doubles verletzen unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit weder das postmortale Persönlichkeitsrecht von Michael Jackson, noch sein Recht am eigenen Bild. Auch eine Verletzung seines Namensrechts durch die Verwendung der Bezeichnung „King of Pop” und die Verletzung etwaiger Titelschutzrechte an einem „Best-Of”-Album Michael Jacksons durch den rein inhaltsbeschreibenden Veranstaltungstitel scheiden aus.
Landgericht Mannheim, Urteil vom 22.10.2009 - Az.: 2 0 204/09 (Michael Jackson-Imitation) - offizielle Leitsätze


Im August 2009 interviewte das Deutsche Handwerksblatt, das Zentralorgan des Deutschen Handwerks, den Ex-Hacker und IT-Sicherheitsberater Mark Semmler von der IT-Sicherheitsfirma "
Am 10. Juli 2009 fand der 5. Darmstädter Informationsrechtstag der FH Darmstadt in dem Gebäude der IHK-Darmstadt statt. Prof. Dr. Reinhard Erd hatte wieder einmal zum Gedankenaustausch eingeladen. Im Mittelpunkt stand diesmal „Die Googleisierung des Internets“.