§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
BGH, Beschluss vom 20.5.2009 - I ZR 218/07 (OLG Frankfurt/M., LG Frankfurt/M.)
(eigener Leitsatz)