CeBit 2010

CeBITVom 2.  bis 6. März 2010 fand die Cebit 2010 statt. Das Saarland und Rheinland-Pfalz waren mit Ausgründungen und Forschungsprojekten der universitätsnahen Institute in Halle 9 mit jeweils einem Pavillion im Futurepark vertreten. In Halle 5 präsentierten sich unter dem Motto "IT-saarland" zahlreiche mit dem Saarland vebundene IT-Firmen, wie z.B. Dr.Herterich & Consultants oder die KeySystems GmbH.

 

 

LG Hamburg: Sofortiges Anerkenntnis nach einstweiliger Verfügung - Kostenwiderspruch

§ 93 ZPO

1. Ein sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO liegt vor, wenn das Einlenken des Antragsgegners bei der ersten prozessual dafür in Betracht kommenden Gelegenheit geschieht. Das ist bei einem Kostenwiderspruch, mit welchem auf die Prüfung der Begründetheit der einstweiligen Verfügung verzichtet wird, der Fall.

OLG Hamburg: Unernsthafte Unterlassungsverpflichtungserklärung - Netto Export

§ 3 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 PAngV, § 9 UWG, § 12 Abs 1 UWG, § 2 Abs 2 RVG, Nr. 2302 Anlage 1 RVG, Nr. 2300 Anlage 1 RVG

1. Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Gebrauchtwagenhändler gegenüber einem Dritten - ebenfalls Gebrauchtwagenhändler - abgegeben hat, ist mangels hinreichender Ernsthaftigkeit dann nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr für alle Gläubiger zu beseitigen, wenn die vorangegangene Abmahnung u. a. auf einer kollegial- fürsorglichen Motivation beruhte und der Dritte bekundet, eine etwaig verwirkte Vertragsstrafe mit dem Unterlassungsschuldner "auf dem Rummel teilen" zu wollen.

 

OLG Köln: Ebay Bewertung, "Zoll kassiert zusätzlich 19%"

§ 278 BGB

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Schuldner Anlass für die Befürchtung gegeben hat, er werde die von ihm übernommene Unterlassungsverpflichtung nicht erfüllen.

 

LG Hamburg: Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr mit einer im Verkehr bekannten Herstellerangabe

§§ 14, 25 II, 26 MarkenG

1. Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Parfüms sind sich grundsätzlich ähnlich, wenn auch nur in geringem Grade. Parfüms sind ebenfalls Schönheitspflegemittel, da sie der (olfaktorischen) Verschönerung des Körpers dienen.

2. Unerheblich für die Warenähnlichkeit ist, ob es sich bei den zu vergleichenden Waren um hochpreisige oder billige Ware handelt.

LG Hamburg: Keine Anlehnung an einen fremden Slogan trotz Assoziationen

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 9 UWG

1. Zur Kennzeichnungskraft einer aus rein beschreibenden Begriffen des allgemeinen Sprachgebrauchs gebildeten mehrgliedrigen Marke, hier: „Meine Bank heißt H.“ bzw. „H. Meine Bank“.

2. Die Wortfolge „Meine Bank“ für sich allein ist ohne jede Unterscheidungskraft und eine beschreibende und freihaltebedürftige Angabe gemäß § 8 II Nr. 1 und 2 MarkenG.

LG: Hamburg: Kennzeichnungskraft und Verwechslungsgefahr zweier zusammengesetzter Wortzeichen

§ 14 II Nr. 2 MarkenG

1. Die Wortmarke „folioCar” verfügt für die Waren/Dienstleistungen: „Folien aus Kunststoff, außer für Verpackungszwecke, zur Gestaltung von Kraftfahrzeugen; Werbung”, von Haus aus über durchschnittliche Kennzeichnungskraft.

2. Das auf nicht sprachübliche Weise kurz und griffig aus den Einzelbestandteilen „folio” und „Car” zu einem nicht existierenden Begriff zusammengesetzte Wort ist sehr einprägsam und stellt sich als sprechendes Zeichen dar, welches Assoziationen zu den darunter angebotenen Folienarbeiten für die Gestaltung von Fahrzeugen weckt.

LG Hamburg: Markenmäßige Verwendung einer Dienstleistungsfirma

§§ 14, 15 MarkenG

Gesetz_klein1. Zu den Anforderungen an eine ernsthafte Benutzung einer Dienstleistungsmarke: Die Nutzung auf Geschäftsbriefen und Rechnungen ist zur Rechtserhaltung geeignet, wenn die Verwendung normaler wirtschaftlicher Betätigung entspricht.

2. Grundsätzlich kann der auf Markenverletzung in Anspruch Genommene sich auf zeitrangältere Rechte am Unternehmenskennzeichen eines Dritten berufen, wenn der Dritte vom Inhaber der Klagemarke Unterlassung der Benutzung verlangen könnte und der Verletzungsbeklagte von diesem Dritten ein Recht zur Benutzung ableitet.

 

BGH: Prüfungspflicht von Transportunternehmen bei Plagiaten / Schutzrechtsverletzungen

§ 138 ZPO; § 9 PatG, § 139 Absatz I PatG, § 140a PatG, § 140a Absatz I PatG
Gesetz_klein1. Den Spediteur, der auf Vernichtung angeblich patentverletzender Ware in Anspruch genommen wird, trifft keine prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Beschaffenheit der Ware; er kann daher die Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Lehre grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten.

 

BGH: Vergütungsanspruch der GEMA bei (Nutzung von Musik für Werbezwecke)

§ 31 V UrhG

Gesetz_kleinDie GEMA ist auf Grund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.

BGH, Urteil vom 10. 6. 2009 - I ZR 226/06 ( OLG München)