Nachlese: Vortrag 4.11.2010 - Wissenschaftspark Trier - Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Google-Diensten im Unternehmen

LogoConnectgoogle-chromeAm 4. November 2010 hat Rechtsanwalt Dury LL.M. bei der Mittelstandsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz "coNNect" einen Vortrag zum Thema "Rechtliche Grundlagen beim Einsatz von Google-Diensten im Unternehmen" gehalten.

Die Veranstaltung fand in den Räumen der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg, Trier, statt und war gut besucht.

OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82-10 - Recht auf Beschwerde im Auskunftsverfahren

Gesetz_kleinDem Inhaber eines Internetanschlusses steht in einem Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ein Beschwerderecht zu. Dies hat das OLG Köln entschieden.

Das Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG gibt dem Rechteinhaber seit dem Jahr 2008 die Möglichkeit, von einem Telekommunikationsdiensteanbieter (Telekom, O2, etc.),  die Adresse  eines der Urheberrechtsverletzung verdächtigten Anschlussinhabers herauszuverlangen. Das OLG Köln ist der Ansicht, dass auch wenn der Provider die Auskunft erteilt habe und sich damit die richterliche Gestattung erledigt habe, weiterhin ein Beschwerderecht des Anschlussinhabers bestehe.

Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass das OLG Köln, das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" der Rechtsverletzung beim Upload eines einzigen Musikalbums, welches bereits seit mehr als einem Jahr auf dem Markt war, abgelehnt hat. 

Heise vs. Musikindustrie: BGH verwirft Link-Verbot

bgh_logoIn einem Online-Bericht des Heise Zeitschriften Verlags über Kopierschutzsoftware verwies ein Link auf die Startseite eines Unternehmens (Slysoft), welches auf einer Unterseite einen Software zum kopieren von mit Kopierschutz ausgestatteten DVDs zum Download anbot.

Daraufhin wurde der Heise Verlag mit dem Ziel die Verlinkung zur Startseite von Slysoft zu verbieten, verklagt.

EuGH verhängt 12,5 Millionen Euro Geldbuße gegen Deutsche Telekom

In seinem Urteil C-280/08 P. vom 14.10.2010 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG ihre beherrschende Stellung auf den Märkten für Festnetz-Telefondienste in Deutschland missbraucht hat. Dies äußere sich in einem Erheben von höheren Entgelten für den Zugang ihrer Mitbewerber zum Netz. Als Folge dieser Preiserhöhung sind die Wettbewerber der Deutschen Telekom somit gezwungen ihren Endkunden höhere Entgelte zu berechnen als die Deutsche Telekom ihren eigenen Endkunden in Rechnung stelle.

OLG Hamm Urteil vom 19.06.2008, Az. : 4 U 63/08 - Abkehr von Tauchschule Dortmund: Gattungsbegriff und Ortsbezeichnung in Domain-Namen stellt keine Spitzenstellungsbehauptung dar!

Das OLG Hamm hat Jahr 2008 entschieden, dass die Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einer Ortsbezeichnung im Domain-Namen eine Spitzenstellungsbehauptung darstelle (tauchschule-dortmund.de), nicht weiter verfolgt. (Urteil vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08).

In nun vorliegenden Urteil hatte das Gericht darüber zu entscheiden, ob eine Domain in der Form: „anwaltskanzlei-ortsname.de“ wettbewerbswidrig sein könnte, etwa weil eine Spitzenstellungsbehauptung vorliegt. Nach Ansicht des OLG Hamm ist dies nicht der Fall.

DPMA - unberechtigte Zahlungsaufforderungen z.B. durch DMV GmbH

DPMA_SiegelAchtung! - unberechtligte Zahlungsaufforderungen:

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Die „DMV – Deutsche Markenverlängerungs GmbH“ bietet Inhabern von eingetragenen Marken an, sich um die Verlängerung auslaufender Marken zukümmern. Hierfür bedient sich die „DMV GmbH“ eines Schreibens welches optisch den Schreiben des Deutsches Patent- und Markenamtes (DPMA) nachempfunden ist.

Die „DMV GmbH“ hat jedoch nichts mit dem „DPMA" zu tun.

Zahlungen an die DMV GmbH sollten daher nicht erfolgen, es sei denn man hat sie in Kenntnis der Umstände der Beauftragung, mit der Leistungserbringung beauftragt.

Die Umstände der Bauftragung sind meist folgende:

LG Hamburg Az. 308 O 162/09 - Easyjet vs. „Screen-Scraping“ - das automatisierte Auslesen von Daten durch Webcrawler-Software

Mit Urteil vom 1. Oktober 2010  (Az.: 308 O 162/09) hat das Landgericht Hamburg erneut das Screen-Scraping, also das vollautomatisierte Auslesen einzelner Daten aus einer Internetseite (hier: Flugverbindungen von der Website einer Fluggesellschaft) für rechtmäßig angesehen.

Webseitenbetreiber, die dies verhindern möchten, müssen also technische Schutzmaßnahmen, wie z.B. Captchas einrichten.

BGH-Urteil I ZR 197/08: Anspruch auf Herausgabe und Freigabe des Domainnamens bei treuhänderischer Registrierung

bgh_logoEine Person, die treuhänderisch für den Treugeber (hier eine Bürgerinitiative aus der sich im späteren Verlauf ein Verein gründete) eine Domain registriert und administriert (Admin-C), ist entgegen der Rechtsprechung bei rein rechtsverletzenden Domains auf Grund des Treuhandverhältnisses zur Übertragung und Umschreibung auf den Treugeber gem. § 667 BGB verpflichtet.

Dritte werden im Rahmen einer treuhänderischen Registrierung einer Domain nicht ungerechtfertigt benachteiligt, wenn der Treugeber den Domainnamen im Zuge der treuhänderischen Registrierung erhält.

Markenrecht – Rapidshare Schiedsgerichtentscheidung - Kein Monopol auf „Rapid“ Domains

Bekannt als einer der global größten Internetdienstanbieter bei denen Benutzer unmittelbar Dateien speichern können, sog. Sharehoster, ist die schweizerische Aktiengesellschaft RapidShare AG unter ständiger Beobachtung von Rechteinhabern.

Die Wortbestandteile der Marke des Unternehmens sind natürlich auch interessant für  Cybersquatter.

Die RapidShare AG versuchte daher die Domains  "rapidshare.net" oder "rapidshare123.com" zu erlangen, offensichtliche Fälle der Domainenbesetzung.

Auf Basis dieser Entscheidungen versuchte die Rapidshare AG weitere Domains mit dem Wortbestandteil "RAPID" im Rahmen von sog. UDRP-Domainstreitschlichtungsverfahren bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum "WIPO" zu erlangen. In der konkreten Entscheidung der WIPO ging es um die Domain "rapid.org".

Neue Google-Markenrichtlinie für AdWords in Europa

google-chromeSeit dem 14. September 2010 ist die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords in Kraft getreten.  Von nun an können Unternehmen , die bei Google Anzeigen schalten, markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywords benutzen und fremde Marken sogar in dem Anzeigentext selbst nennen. Bislang war dies in Europa nicht möglich, da Google befürchtete, für Markenrechtsverletzung in die Haftung genommen zu werden.

Der Sinneswandel von Google beruht auf einer EuGh-Entscheidung vom Frühjahr 2010 (vgl. EuGH-Urteil vom 23.03.2010 - C-236/08 bis C-238/08). Der EuGH hat festgestellt, dass Google selbst in keinem Fall irgendwelche Markenrechte verletze und Inserenten  unter bestimmen Umständen auch Keywords verwenden dürfen, die den Marken eines anderen Unternehmen entsprechen.