Im August 2009 interviewte das Deutsche Handwerksblatt, das Zentralorgan des Deutschen Handwerks, den Ex-Hacker und IT-Sicherheitsberater Mark Semmler von der IT-Sicherheitsfirma "mark semmler security services", Darmstadt und Herrn Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. zu den Themen: Musikdownloads am Arbeitsplatz und GEMA-Abgabe für Unternehmen.
Für die Unternehmen sind bei diesen Themen neben den arbeitsrechtlichen Aspekten auch medienrechtliche Fragen relevant. Insbesondere die GEMA-Pflicht für die Musikwiedergabe im Unternehmen, kann bei Handwerksbetrieben zu einem Kostenfaktor werden.
Entscheidend für die GEMA-Pflicht ist letztlich, ob die Musik bestimmungsgemäß dazu eingesetzt wird, die Kunden zu unterhalten, z.B. als Hintergrundmusik. Sobald nämlich eine öffentliche Wiedergabe vorliegt, hat das Unternehmen Zahlungen an die GEMA zu leisten.
Das Interview und den Begleitartikel können Sie unter den folgenden Links abrufen: